Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.10.2019

Energieausweis: „Erschreckendes Maß an behördlichem Desinteresse“

Ob und in welcher Form die zuständigen Behörden die mit der EnEV verordneten Vorschriften rund um den Energieausweis wirksam kontrollieren und Verstöße verfolgen, untersucht die DUH seit sechs Jahren – mit fast gleichbleibendem Ergebnis: Auch die Untersuchungen des Kontrollverhaltens in den Jahren 2017 und 2018 zeigen mit Ausnahme des Bundeslands Bremen ein gegenüber den Vorjahren fast gleichbleibendes Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung der in der EnEV vorgeschriebenen Informationspflichten.

Klare Aufträge und die notwendigen Mittel fehlen

„Unsere jährlichen Untersuchungen des behördlichen Wegsehens bei Klimaschutzverstößen zeigen ein erschreckendes Maß an Desinteresse der zuständigen Behörden, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen aus dem Gebäudeenergieausweis durchzusetzen und potenzielle Mieter und Käufer vor ihrer Entscheidung über mögliche hohe Folgekosten durch einen ungenügenden energetischen Zustand der Immobilie zu informieren“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der für diesen Zustand auch die stiefmütterliche Ausstattung der Marktüberwachungsstellen mit verantwortlich macht:

„Neben der in vielen Bundesländern bereits wiederholt festgestellten fehlenden Bereitschaft zur Durchsetzung von umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften, kommt die vielerorts zu geringe Finanz- und Personalausstattung hinzu. Die Behörden müssen den klaren Auftrag und die notwendigen Mittel erhalten, um die Umsetzung der EnEV und konkret das Auslegen des Energieausweises zu kontrollieren. Ansonsten verkommt das für den Klimaschutz so wichtige Verbraucherschutzinstrument dauerhaft zu einer Luftnummer.“

„Keine vorrangige staatliche Aufgabe“

Wie bereits in 2017 verneinten Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen auch in 2018 anlassunabhängig die Einhaltung der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen zu kontrollieren. Schleswig-Holstein sieht in der Sicherstellung der Einhaltung dieser Informationspflicht keine vorrangige staatliche Aufgabe. Berlin stellt die Kontrollen in das Ermessen der nachgeordneten Behörden.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein sehen zumindest die Notwendigkeit, anlassbezogen bei Verletzung der Informationspflicht nach Paragraph 16 Absatz 2 EnEV tätig zu werden. Auf Beschwerden und Anzeigen sollen die unteren Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen adäquat reagieren. Lediglich Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bereits nach geltender Rechtslage die Möglichkeit anlassunabhängiger Kontrollen der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen bestehe.

Nur Bremen kann Zahlen nennen

Für 2017 konnte Bremen als einziges Bundesland zu der Frage, ob Immobilienanzeigen auf die gesetzlichen Pflichtangaben stichprobenweise hin kontrolliert wurden, Zahlen nennen (1053 Kontrollen in 2017). Bis zum August 2018 wurden weitere 153 Immobilienanzeigen hinsichtlich der Pflichtangaben zum Energieausweis im Rahmen von Stichproben kontrolliert und 25 Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus geben für 2018 lediglich vier weitere Bundesländer (Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) an, die Einhaltung der Vorgaben der EnEV für die Bewerbung von Immobilien zu kontrollieren. Genaue Zahlen werden nicht vorgelegt.

Kein Personal, keine Mittel, keine Berichtspflichten

Im Rahmen der diesjährigen Abfrage über Vollzugsaktivitäten in 2018 bat die DUH erstmals um Mitteilung nach der personellen Ausstattung der Behörden bei ihren Marktüberwachungsaufgaben zur Durchsetzung der Informationspflichten zum Energieausweis. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Bedarf, die Kontrollstellen für Energieausweise nach Paragraph 26d EnEV zur Erfüllung der gesteigerten Anforderungen an die Marktüberwachung personell und mit Sachmitteln auszustatten. Baden-Württemberg stattet die Stelle mit 1,5 Stellen und 67.000 Euro Sachmitteln aus, Sachsen-Anhalt stellt nach eigenen Angaben 2019 mit 25.000 Euro nur halb so viele Sachmittel für den EnEV-Vollzug bereit wie noch 2018.

Auffällig ist laut DUH, dass den befragten obersten Landesbehörden, sowohl für 2017 als auch für 2018, in vielen Fällen nach wie vor überhaupt keine Zahlen zur Aufgabenerfüllung durch die zuständigen Behörden vorliegen. Grund dafür seien fehlende Berichtspflichten gegenüber den übergeordneten Ministerien, die zu Informationsdefiziten führen und damit der Durchsetzung des Energieeinsparrechts schaden. Außer in Bremen und in Thüringen zeigt sich laut DUH bei den Ministerien ein erhebliches Informationsdefizit bezüglich der Aktivität der zuständigen unteren Behörden der Bauaufsicht.