Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


09.04.2020

-0,3 % genehmigte Wohnungen im Januar

Im Januar 2020 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 27 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3 % weniger als im Vorjahresmonat. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2020 rund 23 900 Wohnungen genehmigt. Dies waren 0,8 % oder knapp 200 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser um 7,8 % und die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser um 2,6 %. Dagegen sank die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 3,3 %. Deutlich verringert hat sich die Zahl der Genehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, und zwar um 18,1 % auf 2 600. 

Bei den neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden, die im Januar 2020 genehmigt wurden, erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 28,9 % auf 19,5 Millionen Kubikmeter. Dies ist der höchste in einem Januar gemessene Wert seit Beginn der Zeitreihe 1995. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Wert in der Vergangenheit zum Teil sehr starken Schwankungen unterlag. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude. 

Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der Fertigstellungen 

Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden (der sogenannte Bauüberhang), seit einigen Jahren zu. Die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit wird durch die Entwicklung der Baufertigstellungen dargestellt.

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen sowie zum Bauüberhang können über die Tabellen (31111) sowie die Tabellen 31131 der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: DESTATIS | Statistisches Bundesamt






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