Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


05.02.2021

18599 Gütegemeinschaft setzt Validierung zum GEG um

Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft haben sich verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, wenn sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen wollen. Die Validierung haben die Softwarehersteller nun abgeschlossen.

Grundlage der Validierung sind 33 Prüffälle von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Damit lassen sich nach Angaben der Gütegemeinschaft die in der Norm DIN V 18599 vorgesehenen Berechnungen zur Zonenbilanz und Anlagentechnik zu einem großen Teil abdecken. „Obwohl die Prüffälle sich derzeit auf Wohngebäude beschränken, finden die validierten Berechnungsverfahren auch bei Nichtwohngebäuden Anwendung und sorgen auch dort für eine hohe Qualität“, schreibt der 2009 gegründete Herstellerverbund in einer Presseinformation. Erstmals seien neben den Berechnungen nach DIN V 18599 auch zusätzliche, direkt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegte Berechnungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Berechnung von Treibhausgasemissionen in die Validierung mit aufgenommen.

Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft kontrollieren sich selbst

Die Mitglieder der Gütegemeinschaft sind verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, wenn sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen wollen. Sie müssen die Referenzergebnisse innerhalb der  zulässigen Toleranzgrenzen (+/- 1 %) einhalten. Die Prüfung müssen sie jede Programmversion durchführen und die Projektdateien der Selbstzertifizierung veröffentlichen. Auf diese Weise will die Gütegemeinschaft garantieren, dass Interessierte die Einhaltung der Referenzergebnisse jederzeit verifizieren können.

„Mit dieser öffentlich reproduzierbaren Validierung ist auch ohne externe Prüfinstanz eine hohe Qualität und vor allem die laufende und stets aktuelle Zertifizierung sichergestellt“, teilt der Herstellerverbund mit. Seine Mitglieder hätten sich darauf verständigt, mit der Validierung fortzufahren. Neben einigen weiteren Validierungsfällen im Wohnbau soll die Arbeit mit Prüffällen für die Berechnung von Nichtwohngebäuden mit mehreren Zonen fortgeführt werden. Quelle: 18599 Gütegemeinschaft / jb

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