Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


28.08.2019

2. Durchgang des Wettbewerbs „Ausgezeichnet“ startet

Ab dem 1. September 2019 suchen das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt wieder deutschlandweit nach Beispielen erfolgreicher Bürger*innenbeteiligung. Der Wettbewerb „Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung“ richtet sich in diesem Jahr an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligung erfolgreich verstetigt haben. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, vorbildhafte Beteiligungsprozesse von Bürger*innen sichtbar zu machen und die Qualität politischer Lösungs-Findungs-Prozesse weiter zu steigern. Der Wettbewerb richtet sich an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligungen im Themenbereich des Bundesumweltministeriums institutionalisiert haben und Beispiele für gelungene partizipative Praxis bieten. Die Wettbewerbsbeiträge sollen als dauerhafte Prozesse angelegt sein, in denen Leitbilder erarbeitet, konkrete Maßnahmen zu umweltpolitischen Problemstellungen formuliert oder Gesetzgebungsverfahren mitgestaltet werden können. Im letzten Jahr wurde beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg für seine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung am integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) ausgezeichnet. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Gunzenhausen, die sich in einem Bürgerbeteiligungsverfahren dazu entschied, die Altmühl wieder in ihr ursprüngliches Flussbett zu verlegen, um eine für alle Bewohner*innen akzeptable Lösung für den Hochwasserschutz zu finden. Dadurch wurde gleichzeitig ein naturnaher Erholungs- und Freizeitraum geschaffen.

Unterschieden nach Akteursgruppen gliedert sich der Wettbewerb in die 3 Kategorien „Verwaltung“ „öffentliche Unternehmen“ und „Bürgerinnen und Bürger“.

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Die Einreichungen werden von einer interdisziplinären Jury in zwei Auswahlrunden bewertet, die sich aus Expert*innen,, Bürger*innen sowie Pat*innen aus den Gewinner-Projekten des letztjährigen Wettbewerbs zusammensetzt. Unterstützt wird die Expert*innenenjury von einer Bürger*innenjury. Bürger*innen sind zudem eingeladen, aus ihrer Sicht vorbildliche Bürgerbeteiligungsprozesse für die Teilnahme am Wettbewerb zu nominieren.

Zusätzlich zu den drei genannten Kategorien kann die Jury zwei Sonderpreise in den Kategorien „Innovation“ und „Kooperation“ vergeben. Die Gewinner*innen werden im Februar 2020 im Rahmen einer hochkarätig besetzten Fachtagung ausgezeichnet werden.

Weitere Informationen zum Wettbewerb 

www.vorbildliche-buergerbeteiligung.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater