Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


20.06.2019

23 Sofortmaßnahmen für Klimaschutz bei Gebäuden

„Ein klimapolitisches Umdenken ist unausweichlich, sonst wird die Energiewende im Gebäudebereich zum sozialen Problemfall“, so Gedaschko. Die Wohnungswirtschaft stecke in einem schwierigen Dilemma: Sie habe beim Klimaschutz bereits viel erreicht und den Endenergieverbrauch ihrer Gebäude seit 1990 um ein Drittel und den Treibhausgasausstoß um fast zwei Drittel gesenkt. Um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen, muss sie aber noch viel mehr investieren – und gleichzeitig sollen die Mieten bezahlbar bleiben. Diese Rechnung gehe aber in immer mehr Fällen zu Lasten der Mieter oder Vermieter nicht mehr auf.

Was aus Sicht des GdW geschehen muss

„Hindernisse für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnquartier müssen aus dem Weg geräumt und Investitionen in den Klimaschutz massiv unterstützt werden. Es gilt, jetzt die Weichen für eine sozial verträgliche Gestaltung der Energiewende beim Wohnen anhand der 23 Maßnahmen richtig zu stellen.

Immer häufiger können die Klimaschutzziele sozialpolitisch nur erreicht werden, wenn neben begrenzten Investitionen in das Gebäude die Art und Weise der Erzeugung der verbrauchten Energie entweder auf klimaneutrale, dezentrale Anwendungen umgestellt werden – oder aber erneuerbare Energieträger genutzt werden. Nur dieser Mix ist für den Endkunden in den Bestandsgebäuden leistbar“

Daher müssen für die dezentrale Energieerzeugung im Quartier dringend alle Bremsen gelöst werden. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden, um Mieterstrom endlich zu ermöglichen.

Die Einführung einer Investitionszulage für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden wäre einfach und würde geringe Hürden für Unternehmen und Personen aufweisen, die energiesparende und treibhausgasmindernde Maßnahmen umsetzen wollen.

Zudem sollte ein KfW-Förderprogramm eingeführt werden, das auf CO2-Vermeidung und Endenergieeinsprung ausgerichtet ist. So würde das Ziel konsequent verfolgt, das Klimaschutzsystem im Gebäudebereich auf die Vermeidung von Treibhausgasen umzustellen.“

Download: 23 Sofortmaßnahmen der Wohnungswirtschaft für Klimaschutz im Gebäudebereich.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater