Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


19.05.2020

52-GW-Förderdeckel soll bald aufgehoben werden

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Meldungen aus der großen Koalition, dass der Förderdeckel für neue Solarstromanlagen nunmehr „unverzüglich aufgehoben“ werden soll, begrüßt. Nach Berechnungen von BSW-Solar bleiben für eine geordnete Abschaffung nur noch wenige Tage.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Meldungen aus der großen Koalition, dass der Förderdeckel für neue Solarstromanlagen nunmehr „unverzüglich aufgehoben“ werden soll, begrüßt. Carsten Körnig, Hausgeschäftsführer des BSW „Wir hoffen, dass dies tatsächlich die lang ersehnte Rettung ist. Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Bereits in der kommenden Woche [Anm.: das ist die 22 KW] muss die Einigung Gesetzeskraft erlangen, damit der Solardeckel gerade noch rechtzeitig fällt.“

Nach Berechnungen von BSW-Solar könnte die bei einer installierten PV-Leistung in Höhe von 52 GW greifende Förderbeschränkung andernfalls schon im Juli 2020 erreicht werden. Bei einem Ausbleiben der Entdeckelung würde sich der Solarmarkt in Deutschland nach Einschätzung des BSW mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft anrichten.

Der Verständigung zwischen den Spitzen der GroKo-Fraktionsspitzen vorausgegangen war eine Einigung über die zuvor monatelang strittige Frage angemessener Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Der Streit um Letztere blockierte die wiederholt im Klimapaket 2030 der Bundesregierung zugesagte Beseitigung des 52-GW-Förderdeckels im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Zustimmung kam auch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die heutige Einigung der Koalitionsfraktionen ist ein hervorragendes Ergebnis für die Energiewende und den Klimaschutz.“ Ein bemerkenswertes Eigenlob für eine vor acht Monaten beschlossene Notwendigkeit zur Realisierung der eigenen Ziele. Was aber hoffentlich eintritt: „Und sie ist zugleich ein starker Impuls für Konjunktur und Beschäftigung, gerade in diesen schweren Zeiten“, so Altmaier.

Mit dem Kompromiss zum Ausbau von Wind an Land kann die Branche leben, so der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Anstelle einer starren Regelung sollen die Bundesländer genügen Spielraum erhalten, um den Ausbau wieder zu beschleunigen. Wichtig sei, dass auch Details so festgelegt werden, dass die Windenergie wieder an Fahrt gewinnt, denn die Einbrüche der letzten Monate waren dramatisch, so der BEE. Positiv sei auch, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse der Erneuerbare-Energien-Anlagen vereinfacht und Bürger stärker beteiligt werden sollen. 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater