Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.02.2020

Ab 15. März: Neues KfW-Förderangebot

Der Mittelstand spielt beim Erreichen der Klimaschutzziele eine Schlüsselrolle. Die KfW unterstützt den Prozess und startet am 15. März das neue Förderangebot Klimaschutzoffensive für den Mittelstand .

Das neue Förderprodukt hat folgende Eckpunkte:

  • Das Förderprodukt richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro.
  • Gefördert werden Investitionsvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union, die in Anlehnung an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie") als klimafreundlich eingestuft werden.
  • Hierunter fallen auch Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Produkte und Technologien, die bei ihrer Anwendung in nachgelagerten Sektoren (auch privaten Haushalten) eine hohe klimaschützende Wirkung aufweisen.
  • Neben einem Kredit mit attraktivem Zinssatz besteht zusätzlich die Option auf einen ergänzend zum Kredit zu beantragenden Klimazuschuss. Die Zuschussförderung erfolgt in Abhängigkeit von der Markt- und Volumenentwicklung nach dem Windhundverfahren. Über die Höhe des Zuschusses werden wir rechtzeitig vor Programmstart gesondert informieren. Für eine transparente Kundeninformation schalten wir auf der Produktseite im Internet eine Hinweisbox, in der die jeweils aktuell gültige Zuschusshöhe angegeben wird. Der Klimazuschuss wird als Übergangslösung bis zur Einführung des negativen Bankeneinstandes angeboten.
  • Ab dem 15.03.2020 ist die Beantragung sowohl des Kredits als auch des Klimazuschusses möglich. Dabei ist der Prozess so ausgestaltet, dass der Antrag des Kunden auf Klimazuschuss ebenfalls durch den Finanzierungspartner gemeinsam mit dem Kreditantrag an die KfW übermittelt wird. Hinweis: Der Klimazuschuss kann nur in Verbindung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand beantragt werden.
  • Eine Übersicht über den Prozessablauf stellen wir Ihnen in den nächsten Tagen im KfWPartnerportal, Rubrik Online-Vertrieb/BDO separat zur Verfügung.

Die kompletten Produkt-Eckdaten finden Sie im Merkblatt Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293) im KfW-Partnerportal.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater