Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


23.09.2019

Ab 26. September gelten neue Label in Europa: EU-Anforderungen an Heizungen steigen

Ab dem 26. September 2019 wird das Energieeffizienzlabel für Heizungen der Europäischen Union (EU) aufgrund verschärfter Anforderungen angepasst. Die Stufen der Label, die die Effizienz der Geräte anzeigen, werden neu geordnet. Es entfallen die Stufen E bis G, neu hinzu kommt hingegen die Effizienzstufe A+++.

„Neben den Energieeinsparmöglichkeiten bei Haushaltsgeräten hat die Politik inzwischen auch das schlafende Potenzial bei Heizungsanlagen erkannt und vor einigen Jahren die Einführung eines Energie-Effizienzlabels beschlossen“, so Dr. Tim Schmidla, Experte im Bereich „Wärme und Gebäude“ der EnergieAgentur.NRW. Gemäß den EU-Vorgaben zur Verbrauchskennzeichnung gelten seit 2015 für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen entsprechende Labelanforderungen, wodurch eine bessere Information und Motivation der Hausbesitzer angestrebt wird. Wie (in)effizient die eigene Heizung arbeitet, zeigt das Label für bestehende Heizkessel auf einer Skala von grün bis rot. Das Label ist bereits aus anderen Bereichen, wie der „Weißen Ware“ oder der „Konsumelektronik“ hinreichend bekannt und die Einteilung in Effizienzklassen somit nichts Neues. Das Label gibt jedoch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Betriebskosten der Heizung, da im Gegensatz zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten hierbei unter anderem unterschiedliche Energieträger berücksichtigt werden müssen.

Schon seit 2016 werden Energielabel für viele neue und einige ältere Heizungen verpflichtend vergeben und angebracht. Seit 2019 müssen beispielsweise alle Heizungen, die vor 1996 eingebaut wurden, gekennzeichnet werden. Um das „Labeling“ selbst kümmern sich die Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Heizungsanlage – die anfallenden Kosten dafür trägt der Bund.

Das Label soll einerseits mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für den Kauf und Betrieb einer Heizungsanlage bieten und die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium etablieren. Andererseits hofft die Politik, so Herstellern einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung besonders effizienter Geräte zu geben und diese zu vermarkten.

Der Experte der EnergieAgentur.NRW rät dazu, rechtzeitig die Anschaffung einer neuen Heizung zu planen, damit Hektik vermieden wird, wenn die alte Heizung unerwartet abgängig ist. Dann kann man sich auch ausführlich über sparsame Lösungen informieren. Da vor allem alte Heizgeräte meist ineffizient arbeiten, unnötige Betriebskosten verursachen und das Klima belasten, lohnt sich ein Tausch der Heizung im Übrigen oftmals bereits wesentlich früher. „Gebäudeeigentümer sollten grundsätzlich bei einem Heizungstausch auf Geräte mit den Stufen A+, A++ und A+++ umzusteigen, da diese besonders effiziente Techniken und erneuerbare Energien nutzen“, so Schmidla.

Da ein Heizungstausch nicht umsonst zu haben ist, bieten unter anderem das Land NRW und der Bund Förderungen an. Informationen zu den unterschiedlichen Programmen, sowie zu geförderten Energieberatungsangeboten unter: www.energieagentur.nrw/foerdernavi




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater