Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


15.08.2012

Änderungen bei der KWK-Förderung

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht eine verbesserte Förderung für Wärmenetze und eine neu aufgenommene Fördermöglichkeit für Wärmespeicher vor, die überwiegend durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden.

Daher ist künftig eine Förderung aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" für Wärmenetze und -speicher, die eine Förderung aus dem KWKG erhalten können, nicht mehr vorgesehen. Alle übrigen Wärmenetze und Wärmespeicher können bei Erfüllen der Programmkriterien weiterhin aus dem KfW-Programm gefördert werden.

Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die jetzt über das KWKG gefördert werden können, ist für eine Übergangsfrist eine Antragstellung im KfW-Programm Erneuerbare Energien „Premium“ auf Basis der derzeitigen Richtlinie vom 11. März 2011 weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Kreditanträge bei der KfW bis zum 14. September 2012 (Posteingang) vorliegen. Im Kreditantrag sollte ausdrücklich vermerkt werden, dass eine Förderung auf Basis der Richtlinie vom 11. März 2011 gewünscht ist.

https://beraterforum.kfw.de




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