Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


08.03.2013

Änderungen beim KfW-Energieeffizienzprogramm

Die "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Investitionsmaßnahme KfW-Energieeffizienzprogramm" entfällt künftig.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen bislang nach Abschluss des Vorhabens die oben genannte Bestätigung bei der Hausbank einreichen. Die KfW teilt mit, dass diese Bestätigung künftig entfällt. Der programmgemäße Einsatz der Mittel ist weiterhin gegenüber der Hausbank nachzuweisen. Sofern sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändern, ist die KfW unverzüglich zu unterrichten und gegebenenfalls eine neue Berechnung der Energieeinsparung von einem Sachverständigen einzureichen.

Eine weitere Änderung betrifft die für das KfW-Energieeffizienzprogramm anerkannten Energieberater. Bislang sind in dem Programm neben den in der KfW Beraterbörse für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" zugelassenen Energieberatern auch Sachverständige zugelassen, die in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Nunmehr werden für das KfW-Energieeffizienzprogramm zusätzlich zu den in der KfW Beraterbörse gelisteten Sachverständigen alle Energieberater anerkannt, die über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutralität
  • (Fach-)Hochschulstudium in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder einer anderen geeigneten Fachrichtung
  • Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Energieberatung

Das aktuelle Beraterrundschreiben finden Sie unter beraterforum.kfw.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater