Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


04.09.2019

Arbeitszirkel "HOAI - was nun?" – Neue Termine nach den Sommerferien

Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt und damit die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr gelten. Das Interessante an dem Urteil des EuGH ist, dass der Argumentation des Generalanwaltes der Kommission vom EuGH nicht gefolgt worden ist, und höherrangige Interessen durchaus eine HOAI rechtfertigen können. Dadurch aber, dass in Deutschland Planungsleistungen von vielen Personen und nicht nur von Architekten und Ingenieuren erbracht werden

Ob die Bundesregierung nun ein Planungsdienstleistungsgesetz erlassen wird, die die planerische Tätigkeit ausschließlich den Architekten und Ingenieuren vorbehält, wie dies bspw. durch das Rechtsdienstleistungsgesetz für Rechtsanwälte gemacht wird, erscheint äußerst fraglich.

Streitig ist nun, ob wegen der richtlinienkonformen Auslegung und der Vorrang des Europarechts die Gerichte dazu gehalten sind, die Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Laufende Honorarprozesse, Vergaben, und neu abzuschließende Verträge.

Im Moment ist davon auszugehen, dass es eine neue HOAI mit Mindestsätzen wohl nicht mehr geben wird. Daher wird es nun umso wichtiger Verträge richtig zu gestalten. Wie beschreie ich meine Leistungen, wie kalkuliere ich mein Honorar, wie begrenze ich mein Risiko. Dies und vieles mehr soll Gegenstand des Arbeitszirkels sein.

Die Arbeitszirkel werden wie gewohnt in kleiner Runde stattfinden und ermöglichen so eine individuelle Diskussion im Anschluss an die Themen und die Beantwortung individueller Fragen.

Veranstaltungsort:   Meurer Rechtsanwälte,

                                Herdweg 24, 70174 Stuttgart

Kosten:                    130,00 Euro zzgl. MwSt.

Die genauen Inhalte der Arbeitszirkel entnehmen Sie bitte dem folgendem Link, über welchen Sie sich auch anmelden können: http://www.meurer-rechtsanwaelte.de/index.php/arbeitszirkel

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater