Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


09.02.2017

BDEW fordert faire Rahmenbedingungen für Speicher

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die Bundesregierung auf, die doppelte Belastung mit Netzentgelten für Speicher zu beenden. Denn immer noch müssen Betreiber von Speichersystemen für den Strom aus dem Netz, den sie in ihren Speicher laden und später wieder ins Netz abgeben, zwei Mal Netzentgelte bezahlen. „Die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherkraftwerken oder auch Power-to-

Leistungsgerechte Vergütung von Systemdienstleistungen

Kapferer fordert deshalb, die Energiespeicher endlich entsprechend ihrer Bedeutung und Funktion rechtlich und ordnungspolitisch angemessen einzustufen und so einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Konkret bedeutet das die Einstufung von Energiespeichern als Letztverbraucher aufzuheben, damit sie nicht mehr zwei Mal für den gleichen Strom Netzentgelte bezahlen müssen. „Wir brauchen endlich eine leistungsgerechte Vergütung von flexiblen Speicherdienstleistungen, um die Stabilität des Stromversorgungssystems auch weiterhin gewährleisten zu können“, betont Kapferer. „Bereits im Jahr 2014 haben wir einen Vorschlag unterbreitet, der Speicher als das definiert, was sie sind: Eine eigenständige Systemkomponente neben Erzeugern, Netzen und Verbrauchern.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater