Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


08.05.2019

BEE-Szenario zur Umsetzung des 65-%-Ziels im Jahr 2030

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat ein Szenario vorgelegt, für das berechnet wurde, welche Ausbaupfade im Bereich der erneuerbaren Energien im Stromsektor notwendig sind, um das 65-%-Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag Klimaschutzziele für 2030 gesetzt. Um das Sektorziel im Stromsektor zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 65 % bis 2030 gesteigert werden.

Kerngröße des BEE-Szenarios 2030 ist der Bruttostromverbrauch. Unter Annahme ambitionierter Energiesparerfolge sowie zusätzlicher Energieverbräuche im Kontext der Sektorenkopplung geht der BEE von einem Bruttostromverbrauch in Höhe von 740 TWh im Jahr 2030 aus. Bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 % im Jahr 2030 entspricht das somit 481 TWh.

Aus Sicht des BEE könnte die Branche 2030 weit über 80 % Ökostrom liefern, entsprechend ambitionierte Rahmenbedingungen vorausgesetzt.

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), fordert die Große Koalition auf, den energiepolitischen Leerlauf zu beenden und ihre energie- und klimapolitischen Ziele in ambitioniertes gesetzgeberisches Handeln zu überführen und ein Zeit- und Mengengerüst für das 2030-Ausbauziel vorzulegen. Die Ausbaupfade für erneuerbare Energien müssten deutlich erhöht, die erforderlichen Flächen und Genehmigungen bereitgestellt und vorhandene Deckel – von der Photovoltaik, über den Biogas-Flexdeckel bis zu Offshore-Wind – gestrichen werden. Außerdem müsse der Kohleausstieg vorangebracht und das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus müssten durch eine CO2-Bepreisung endlich faire Wettbewerbsbedingungen für saubere Technologien geschaffen werden. Diese könne sozialverträglich durch die entsprechende Absenkung der Stromsteuer sowie durch Rückverteilungsmodelle im Wärmebereich ausgestaltet werden.

Berechnungsgrundlage des BEE-Szenario 2030 ist der Klimaschutzplan 2050 und die Annahme, dass alle Sektorenziele bis 2030 erreicht werden. Hierbei sind Fortschritte sowohl beim Ausbau erneuerbarer Energien als auch bei der Energieeffizienz sowie relevante Erfolge bei der Kopplung der Sektoren gleichzeitig nötig. Einsparungen beim Stromverbrauch kalkuliert das BEE-Szenario 2030 ein, ihnen steht jedoch ein Mehrverbrauch durch die Sektorenkopplung und die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs gegenüber.

Zum Download




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater