Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


16.04.2019

BMWi erweitert Prozesswärmeprogramm auf Gebrauchtholz

Mit einem neu veröffentlichten Merkblatt bessert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Förderung für Erneuerbare Energien in der Prozesswärme nach. Die Bioenergieverbände begrüßen diese Änderung, da bislang vom Förderproramm gerade die energie- und klimapolitisch wünschenswerten biogenen Rest- und Abfallstoffe, wie die Gebrauchtholzsortimente A1 und A2 ausgeschlossen waren. Mit der nun veröffentlichten 2. Fassung des Merkblattes und den dazugehörigen technischen Mindest-Anforderungen w

Auch die Klarstellung, dass landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls in den Anwendungsbereich des Förderprogrammes fallen, wird von den Bioenergieverbänden begrüßt. So sind beispielsweise Betriebe mit ihrem hohen Wärmebedarf für Gewächshäuser und Veredelungsprozesse ein idealer Nutzer für Prozesswärme aus Bioenergie. Hier gilt es ältere Kessel auf fossiler Basis durch effiziente Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ersetzen. Nach Ansicht der Bioenergieverbände wird das Programm hier helfen.

Das Förderprogramm 295 der KfW zur „Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite der KfW in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei der Investition in eine Biomasseanlage zur Prozesswärmebereitstellung übernimmt beispielsweise das Förderprogramm maximal 10 Mio. Euro (bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten) oder gewährt einen zinsgünstigen Kredit mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss und einem Kreditvolumen bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Auch stellt die BAFA, anstelle von Tilgungszuschüssen, direkte Investitionszuschüsse in gleicher Höhe bereit.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater