Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


03.07.2020

BSW-Solar: Der Solardeckel fällt

Der Bundesrat wird heute die Abschaffung des Solardeckels beschließen. Für über 96 % der Marktteilnehmer war die Abschaffung der zuvor bei 52 Gigawatt fixierten und in wenigen Wochen erreichten Photovoltaik-Fördergrenze von großer Bedeutung. 31 % der Solarunternehmen sicherte die zuvor bereits von einer Dreiviertelmehrheit des Bundestages verabschiedete Maßnahme sogar das Überleben.

Der Bundesrat wird heute die Abschaffung des Solardeckels beschließen. Für über 96 Prozent der Marktteilnehmer war die Abschaffung der zuvor bei 52 Gigawatt fixierten und in wenigen Wochen erreichten Photovoltaik-Fördergrenze von großer Bedeutung. 31 Prozent der Solarunternehmen sicherte die zuvor bereits von einer Dreiviertelmehrheit des Bundestages verabschiedete Maßnahme sogar das Überleben, so die Ergebnisse einer Blitzbefragung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) und der Messe Intersolar Europe.

Der Branchenverband BSW hatte seit Jahren gegenüber der Politik für eine Abschaffung des Solardach-Deckels geworben und reagierte entsprechend erleichtert. „Wir sind froh, dass ein dramatischer Rollback in letzter Minute abgewendet werden konnte und danken allen Unterstützern“, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Das Ausbautempo der Photovoltaik müsse nun kurzfristig verdreifacht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Gemeinsam mit deutlich mehr Speichern und grünem Wasserstoff könne der beschlossene Atom- und Kohleausstieg kompensiert werden, so der BSW. „Die niedrigen gesetzlichen Ausbaukorridore für die Solartechnik wurden seit zehn Jahren nicht angepasst und sind nicht mehr zeitgemäß. Sie müssen schnellstmöglich angehoben werden und einem absehbar deutlich wachsenden Strombedarf, verschärften Klimazielen und dem Atom- und Kohleausstieg Rechnung tragen“, so Körnig.

Die Erzeugung von Solarstrom steht im Kraftwerksmaßstab bei durchschnittlichen Erzeugungskosten von nur fünf Cent je Kilowattstunde inzwischen auf der Schwelle zur Wettbewerbsfähigkeit, belegt unterdessen ein Gutachten von Marktforschern der enervis energy advisors, das der BSW gemeinsam mit der Innovationsplattform The smarter E Europe initiiert hat. Demnach könnten in den 20er Jahren bereits 8,5 Gigawatt an neuen Kraftwerkskapazitäten in Deutschland förderfrei errichtet werden. Durch Einführung eines CO2-Mindestpreises in Höhe von 40 Euro je Tonne ließen sich die förderfrei zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten mehr als verdoppeln, so die Marktforscher. Insbesondere in der zweiten Hälfte der 20er Jahre werde die Förderabhängigkeit spürbar sinken.

Auch aus neuen Solardächern kann Strom inzwischen für weniger als 10 Cent je Kilowattstunde erzeugt werden. „Eine klare Erwartungshaltung in der Bevölkerung und die große Zustimmung in Bundestag und Bundesrat zur Fortsetzung der Solarförderung stimmen uns zuversichtlich, dass die Bundesregierung jetzt weitere Marktbarrieren beseitigen wird“, erklärte Körnig. Der Verband hat der Politik dazu inzwischen einen 7 Punkte-Fahrplan vorgelegt. Neben der Einführung von CO2-Mindestpreisen steht die Abschaffung der „Sonnensteuer“, der Belastung selbst genutzten Solarstroms mit der EEG-Umlage, weit oben auf der Wunschliste. „Unfaire Investitionsbedingungen wie eine viel zu niedrige Bepreisung von CO2-Verschmutzungsrechten bei einer gleichzeitigen Belastung von Solaranlagenbetreibern mit der ‚Sonnensteuer‘ verlängern künstlich die Förderabhängigkeit der Photovoltaik.“




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