Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


03.12.2020

Ba-Wü soll mehr Abwärme nutzen

Ein Abwärmekonzept hat der Ministerrat der baden-württembergischen Landesregierung beschlossen. Es soll helfen, Abwärme künftig stärker für industrielle Prozesse oder zur Beheizung von Gebäuden einzusetzen.

„Baden-Württemberg besitzt großes Potenzial, um die Abwärme aus Unternehmen zu nutzen", begründet Umweltminister Franz Untersteller das Abwärmekonzept. Viele Industrieanwendungen würden Wärme erzeugen, die bislang größtenteils ungenutzt in die Umgebung abgelassen werde. Eine solch wertvolle Energieressource dürfe nicht verschwendet, sondern müsse in Zukunft beispielsweise in Wärmenetzen weitergenutzt werden. Das Landeskonzept soll neue Modellprojekte anstoßen. Dazu will die Landesregierung Projektträger mit Beratungs- und Förderangeboten unterstützen. Laut Untersteller erweist es sich weiterhin als komplex, solche Projekte anzubahnen und die Vorhaben dann umzusetzen. Außerdem will das Land bestehende Lücken in der Bundesförderung mit eigenen Haushaltsmitteln schließen. Dazu stellt sie für die Jahre 2020 bis 2023 eine halbe Million Euro im Förderprogramm Klimaschutz-Plus zur Verfügung.

Kompetenzzentrum Abwärme soll informieren

Das Abwärmekonzept sieht ferner ein Kompetenzzentrum Abwärme bei der Landesagentur Umwelttechnik BW vor. Mit ihm sollen Projektierer und Unternehmen, die Technologien zur Abwärmenutzung anbieten, eine zentrale Anlaufstelle im Land erhalten, die unabhängig Möglichkeiten zur Beratung, Information und Vernetzung bereitstellt. Für die Förderung des Kompetenzzentrums stehen im Landeshaushalt für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt 900.000 Euro bereit. Insgesamt umfasst das Konzept sieben Maßnahmen, die sich in die Themenblöcke „Fördern“, „Informieren“ und „Übergreifend“ gliedern. Zu den übergreifenden Maßnahmen gehören unter anderem die Einrichtung eines Begleitgremiums, das die Umsetzung des Landeskonzepts fachlich begleitet, sowie ein Monitoring, um die Realisierung der Maßnahmen zu verfolgen und zu steuern.

Zum Hintergrund

In Baden-Württemberg verfügen insbesondere drei Wirtschaftszweige über ein besonders hohes Potenzial der Abwärmenutzung: „Herstellung von Glas, Verarbeitung von Steinen und Erden“, „Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“ sowie „Metallerzeugung und -bearbeitung“. In diesen drei Branchen entstehen rund 73 Prozent der insgesamt in baden-württembergischen Unternehmen anfallende Abwärme. Aber auch die zunehmende Zahl an großen Rechenzentren bieten sich immer mehr als Abwärmequelle an. Quelle: Umweltministerium Ba-Wü / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater