Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


26.10.2020

Baden-Württemberg führt PV-Pflicht für Nichtwohngebäude ein

Der Landtag  in Baden- Württemberg hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Zentrale Punkte sind die PV-Pflicht für Nichtwohngebäude sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung .

„Damit sorgen wir für mehr erneuerbaren Strom im Land, den wir für die Versorgungssicherheit benötigen. Und wir schaffen die Basis für eine klimafreundliche kommunale Wärmeversorgung. Der kürzlich beschlossene CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe macht es für Kommunen attraktiv, ihre Planung auch umzusetzen und sich mit erneuerbarer Wärme und effizienter Wärmenutzung finanzielle Spielräume zu schaffen“, betont Umweltminister Franz Untersteller bei der Verabschiedung des Gesetzes. Die PV-Pflicht gilt ab 2022 für alle neu gebauten Nichtwohngebäude.

Der Umweltminister stellte auch klar, dass das Gesetz jetzt durch zahlreiche weitere Maßnahmenpakete in allen Sektoren flankiert werden müsse. „Die Zeit klimapolitischer Wunschkonzerte ist definitiv vorbei“, so Untersteller. „Wir müssen unsere Politik konsequent an Zielen ausrichten, wenn wir den Klimawandel erfolgreich begrenzen wollen.“

Wichtig sei dabei insbesondere auch, welche Ziele sich die Europäische Union für den Klimaschutz setze. Denn daran müsse sich die Klimapolitik der Staaten und der Bundesländer orientieren. „Wenn die EU ihre Zielmarken wie angekündigt heraufsetzt, betrifft uns das. Wir müssen also schon jetzt über weitergehende Klimaschutzmaßnahmen im Land nachdenken.“

Die PV-Pflicht müsse in der kommenden Legislatur ausgeweitet werden, präzisierte Untersteller. Aber auch die Novelle des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sollte um weitere Maßnahmen ergänzt werden.

Damit gibt Untersteller die Aufgabe an seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin weiter. Er gibt sein Amt mit den Landtagswahlen 2021 ab.  Zu seinen wichtigsten Projekten gehörte das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, das den Einsatz von erneuerbaren Energien auch in der Sanierung verpflichtend macht. Es ist nach wie vor das eigene Landesgesetz für den Einsatz Erneuerbarer Energien in der Sanierung. Nach heftigem Gegenwind auch im Handwerk bei der Einführung gilt es mittlerweile als Erfolgsmodell.  Baden-Württemberg belegte auf dem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin),  dem  Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (AEE) erstellten Länder-Ranking der Nutzung Erneuerbarer Energien Platz 1.

Zu wenig ambitioniert im PV-Bereich sei Untersteller, so die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW). Er halte  weiter am Ziel fest, bis 2030 elf Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung im Land erreichen zu wollen.  Das sei zu wenig.  „Mit einem Zubau von mindestens 1.000 Megawatt pro Jahr sind bis 2030 mehr als 16 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung möglich. Das bestätigen Akteure aus der Branche und der Wissenschaft“, erklärt Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform EE BW. Das Festhalten des Ministers am alten 11-Gigawatt-Ziel sei ein falsches Signal und passe nicht zu den vielen bundesweit vorbildlichen Impulsen, die das Landesumweltministerium derzeit gebe. pgl

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