Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


10.09.2020

Beratung zu Klimaschutzprogrammen ausgebaut

Das Bundesumweltministerium weitet das Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ aus. Damit sollen Kommunen Klimaschutzprojekte schneller angehen können.

Der Hintergrund: Klimaschutz ist nur mit kommunalem Engagement möglich. Förderprogramme spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei der Antragstellung wird Personal benötigt, das in vielen Kommunen durch die Corona-Pandemie gebunden ist.

Damit trotzdem möglichst viele Kommunen von den im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms verbesserten Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie profitieren, baut das Bundesumweltministerium das bestehende Beratungsangebot für Antragsteller aus. Erstantragsteller können dann von einem Paten Schritt für Schritt persönlich durch den Antragsprozess begleitet werden. Ab dem 14. September 2020 finden wöchentliche Online-Sprechstunden zu wiederkehrenden Fragestellungen rund um die Beantragung von Fördermitteln statt. Auch die Telefonberatung wird ausgebaut. Mit den Maßnahmen zielt das Bundesumweltministerium darauf ab, Fördermittel für den Klimaschutz schnell und unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurden im August 2020 erhebliche Verbesserungen in Kraft gesetzt. Dazu zählen erhöhte Förderquoten sowie die zeitweise Absenkung des zu erbringenden Mindesteigenanteils. Finanzschwache Kommunen werden zum Teil  von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit, in einigen Fällen wird eine Vollfinanzierung möglich. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden. Quelle: Bundesumweltministerium / pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater