Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


20.09.2019

Bewertungstool für Klima- und Lüftungsanlagen

Ein neues Energieeffizienzlabel fasst das Ergebnis der Bewertung zusammen und ermöglicht mit den bekannten Effizienzklassen A bis G einen Effizienzvergleich zwischen unterschiedlichen Anlagen und Technologien. Neben der Effizienz der Anlagentechnologie gehen auch eine angemessene Dimensionierung und eine am Bedarf orientierte Betriebsweise in die Gesamtbewertung ein. Mithilfe des Rechentools wird auch der Jahresprimärenergiebedarf auf dem Energielabel ausgewiesen. Zusätzlich enthält das Label je nach Anlagenart (Kälte-, Lüftungs- oder Kombinationsanlage) bis zu drei neue Icons, die eine Bewertung weiterer Aspekte wie dem sommerlichen Wärmeschutz, der Ausstattung mit Zähler und Sensorik sowie der Ökologie des Kältemittels erlauben. Die Bewertung erfüllt die Berechnungsanforderungen der Inspektionsnorm DIN SPEC 15240:2019-03.

Der Effizienzrechner sowie weitere Informationen sind auf www.bfee-online.de/effrechner verfügbar. Er wurde von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) entwickelt. Die BfEE im BAFA unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in allen Fragen der Energieeffizienz und trägt zur Umsetzung der Energieeffizienzziele der Bundesregierung im Zusammenhang mit EU-Energieeffizienzrichtlinie bei. Ihr obliegen gemäß Energiedienstleistungsgesetz u. a. die Beobachtung, Bewertung und Förderung des Energiedienstleistungsmarkts.

Kritischer Hinweis von BTGA und FGK

In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) darauf hingewiesen, dass der Effizienzrechner Klima-Lüftung eine professionelle Inspektion nicht ersetzen kann. Das Tool könne als Hilfsmittel bei der energetischen Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen die Transparenz und das Verständnis von Laien erhöhen sowie Anreize schaffen, eine sachgerechte Inspektion durchzuführen. „Es kann allerdings kein Ersatz für eine professionelle Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung, EnEV, durch Sachverständige sein“, so die Verbände.

Werde der Effizienzrechner Klima-Lüftung falsch bedient, könnten die Ergebnisse zu falschen Schlussfolgerungen führen. Dadurch könnten die Ziele der Energetischen Inspektion gefährdet werden – beispielsweise der Einstieg in eine zielführende Sanierung. BTGA und FGK kritisieren, das Sachverständige selbst bei einer guten Gesamtenergieklasse einer Klima- oder Lüftungsanlage noch wesentliche und kosteneffiziente Sanierungspotenziale entdecken können, beispielsweise einen Ventilatortausch oder Betriebsoptimierungen.

Außerdem weisen BTGA und FGK auf folgenden Umstand hin: „Die Energetische Inspektion für Klima- und Lüftungsanlagen ist durch die Norm DIN SPEC 15240 umfänglich geregelt. In DIN SPEC 15240 sind unter anderem die Inhalte und Anforderungen an die Energetische Inspektion von Klimaanlagen festgelegt. Die Norm gilt für Klima- und Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden und bildet die technische Grundlage zur Durchführung von Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen entsprechend § 12 der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung. Für eine rechtssichere Umsetzung der Inspektion sind die Tätigkeiten nach der DIN SPEC 15240 zu vereinbaren.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater