Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


09.10.2020

Bund stockt Mittel für Gebäudesanierung auf

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt weitere rund 2,2 Milliarden. Euro. Für 2021 ist eine Zusammenführung der bestehenden Programme in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) mit korrespondierender Mittelausstattung geplant.

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 hatte die Bundesregierung die Programme zu Jahresbeginn umfangreich novelliert, unter anderem durch eine Erhöhung der Fördersätze in den zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehörenden Programmlinien „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS) der KfW-Bankengruppe und der Einführung der Öl-Austauschprämie im Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Teil des MAP. Die Verbesserung der Förderkonditionen hat in den vergangenen Monaten ihr Ziel erreicht und im Gebäudesektor einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien ausgelöst. Diese Investitionswelle im Gebäudebereich hat auch zu einem entsprechenden Anstieg der Förderzahlen in den Programmen geführt.

Im Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ rechnet das BAFA für 2020 so mit einer Verdreifachung der Anträge von zirka 76.000 im Vorjahr auf voraussichtlich bis zu 240.000; in den EBS-Programmen hat sich die Zahl der bis August dieses Jahres sanierten Wohneinheiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 40 Prozent gesteigert. Im ersten Halbjahr 2020 wurden allein in den EBS-Programmen Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt; nach KfW-Berechnungen sind damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst worden.

Die bewilligten zusätzlichen Haushaltsmittel stellen sicher, dass die Programme auch in den kommenden Monaten weitergeführt werden können. Dies ist wesentlich auch angesichts ihrer konjunkturstützenden Wirkung: In der noch andauernden COVID-19-Pandemie leistet die Gebäudeförderung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichert zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. Quelle: BMWi / pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater