Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.01.2020

Bundes-Klimaschutzgesetz ist in Kraft getreten

Dazu schreibt das KSG zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel Treibhausgas, umgerechnet als CO2-Äquivalent, jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.

55 % bis 2030 könnten schon bald angehoben werden

Zudem ist das Gesetz so angelegt, dass auf höhere Zielverpflichtungen reagiert werden muss. § 3 Abs. 3 KSG: „Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte […] notwendigen Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.“

Diese Schritte könnten tatsächlich schon bald erforderlich werden. Denn auf europäischer Ebene ist eine Aktualisierung der EU-Klimaziele geplant. EU-weit sollen die Treibhausgasemissionen danach bis 2030 um 50 bis 55 % statt bisher 40 % gegenüber 1990 reduziert werden. Noch existiert dazu kein Aufteilungsplan. Es ist aber unausweichlich, dass Deutschland, der mit weitem Abstand größte Treibhausgasemittent in der EU, dafür mehr als im KSG vorgesehen leisten muss.

Das verdeutlichen auch die Pro-Kopf-Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Jahr 2017: In Deutschland lagen sie mit 11,0 t/a CO2-Äquivalent deutlich über dem Durchschnitt von 8,4 tCO2/a. Nur Luxemburg, Estland, Irland, die Tschechische Republik und die Niederlande hatten 2017 höhere Pro-Kopf-Emissionen.

Begrenzung auf 1,5 K erfordert mindestens 73 %

Auch wenn Deutschland sein Bekennen zum Pariser Übereinkommen ernst nimmt, muss das aktuelle 2030-Ziel wohl deutlich angehoben werden. Eine Orientierung was das Pariser Übereinkommen erfordert, gibt eine aktuelle Studie von Agora Verkehrswende (deutsche Zusammenfassung: Auf dem Weg nach Paris?). Darin berechnet die Denkfabrik, was die Bundesregierung zu tun hätte, wenn Deutschland seinen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 K leisten will: Der inländische Treibhausgasausstoß bis 2030 müsste im Vergleich zu 1990 um 73 % sinken.

Doch auch das ist noch nicht die ganze Wahrheit. Agora Verkehrswende: „Soll die nationale Aufteilung der global notwendigen Emissionsvermeidung Gerechtigkeitskriterien folgen, müsste Deutschland seine gesamten Emissionen bis 2030 nicht nur um 73 %, sondern sogar um 87 % mindern. Um die Lücke zwischen ‚fairer‘ und ‚kostenminimierender‘ Emissionsminderung zu schließen, müsste Deutschland neben der inländischen Emissionsminderung sein internationales Engagement im Klimaschutz deutlich verstärken.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater