Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


16.07.2020

Bundeskartellamt prüft öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Strukturelle Wettbewerbsprobleme bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge will das Bundeskartellamt mit einer Sektoruntersuchung identifizieren. Damit will es einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau der Ladesäulen leisten.

„Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen“, begründet Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt das Vorhaben. Für die Entscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, seien die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung.

Bis 2030 plant die Bundesregierung eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, zu der insbesondere öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten beitragen sollen. Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich können laut Mundt aber mithilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden. Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs seien neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung.

Untersuchen will das Bundeskartellamt außerdem die verschiedenen Vorgehensweisen von Städten und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen. Ebenfalls prüfen will es die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater