Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


10.12.2019

Bundesrat billigt BEHG und CO2-Bepreisung

Wesentliches Element des BEHG ist eine Bepreisung der CO2-Emissionen fossiler Kraft- und Brennstoffe (CO2-Bepreisung). Es verpflichtet dazu Unternehmen, die u.a. Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel und Kohle für die Sektoren Verkehr (ohne Luftverkehr) und Gebäude in den Verkehr bringen, Emissionszertifikate zu erwerben. Ein Emissionszertifikat berechtigt zum Inverkehrbringen der Menge Kraft- oder Brennstoff, die bei der Verbrennung 1 t CO2 freisetzt.

CO2-Bepreisung startet mit 10 Euro/tCO2

Die CO2-Bepreisung startet 2021 mit einem Zertifikatpreis von 10 Euro. 2022 steigt der Zertifikatepreis auf 20 Euro, 2023 auf 25 Euro, 2024 auf 30 Euro und 2025 auf 35 Euro. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden, in diesem Jahr gilt ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro. Ob ab 2027 noch eine Preisobergrenze fortbesteht, soll 2025 beschlossen werden.

Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind. Ein darüber hinausgehender Bedarf an Emissionszertifikaten wird durch die Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten nach der EU-Klimaschutzverordnung, einschließlich des Zukaufs einer entsprechenden Menge an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten, gedeckt. Die Kontrolle der Sektorenziele erfolgt über das ebenfalls am 29. November 2019 vom Bundesrat gebilligte Bundes-Klimaschutzgesetz.

2021: Zuschlag auf Heizöl von 3,2 Ct/l

Reichen die Inverkehrbringer die Zusatzkosten an die Endverbraucher durch, entspricht dies im Jahr 2021 einem Brutto-Aufschlag (also inkl. Mehrwertsteuer) von rund 3,2 Ct/l für Heizöl und 0,2 Ct/kWh für Erdgas. Für Besitzer einer Öl-Heizung bedeutet der im BEHG festgelegte Preispfad nominale Zusatzkosten für eine getankte Menge von 1000 l

im Jahr 2021: 31,48 Euro
im Jahr 2022: 62,95 Euro
im Jahr 2023: 78,69 Euro
im Jahr 2024: 94,43 Euro
im Jahr 2025: 110,16 Euro
im Jahr 2026: 110,16 bis 188,85 Euro

Steigt im Jahr 2027 oder später der Zertifikatpreis auf 180 Euro, ergeben sich nominale Zusatzkosten von 566,56 Euro pro 1000 l Heizöl (56,66 Ct/l). Bei einer äquivalenten Energiemenge liegen die Zusatzkosten bei Erdgas jeweils knapp 25 % niedriger.

Das BEHG ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen von heute rund 120 Mio. t/a um rund 40 % auf maximal 70 Mio. t/a bis 2030 gesenkt werden sollen.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater