Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


20.11.2018

Bundesverband Erneuerbare Energie: Ausbaupfade mit Erneuerbaren Energien in Einklang bringen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Energiesammelgesetz am heutigen Dienstag äußert sich Carsten Pfeiffer vom BEE: „Das Energiesammelgesetz wird trotz einiger Verbesserungen im Detail im Vergleich zur geltenden Rechtslage bei Weitem nicht ausreichen, um die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen“. Der BEE begrüße ausdrücklich die Sonderausschreibungen, verweise aber darauf, dass ihnen an anderen Stellen Verschlechterungen ge

„Die Chance, die Ausbaupfade an das Ziel, den Erneuerbare Energien-Anteil bis zum Jahr 2030 auf 65 % anzupassen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt.“ Hier mahne der BEE dringend Korrekturen an. Solange die Ausbaukorridore nicht angehoben und solange der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik nicht gestrichen werde, könnten die Ziele nicht erreicht werden. „Es handelt sich lediglich um selektive Maßnahmen, wobei das Gesamtkonzept noch immer fehlt.“

Innovations-Ausschreibungen können aus Sicht des BEE grundsätzlich nützlich sein, um neue Erfahrungen zu sammeln. Wie sie im vorliegenden Entwurf ausgerichtet sind, dürfte aber eher zu Verschlechterungen als zu Verbesserungen führen. So können die bereits gesammelten Erfahrungen mit den sogenannten technologieoffenen Ausschreibungen inzwischen eindeutig als negativ eingestuft werden, gleiches ist für die Fixprämie und für die Vergütungsregelung bei negativen Strompreisen im Kontext der Innovationsausschreibungen zu erwarten.

Erneuerbare Energien sind dazu bereit, Systemverantwortung zu übernehmen. Deshalb ist unter anderem wichtig, den Redispatch-Prozess so zu gestalten, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien nicht weiter geschwächt wird. Gerade mit Blick auf den CO2-Ausstoß sollten Erneuerbare Vorfahrt haben. Die Parameter sind entsprechend auszurichten und die Umsetzung muss transparent gestaltet werden.

Download: BEE-Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelsetzes zur Anhörung am 20.11.2018




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater