Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


19.11.2018

Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Entwurf zum Energiesammelgesetz verpasst, Reformen für Flexibilisierung anzugehen

Anlässlich der morgigen Anhörung des Deutschen Bundestages zum geplanten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft: „Mit der Diskussion über den Entwurf für das Energiesammelgesetz findet nun nach Monaten der Lethargie zumindest in der Detailarbeit wieder Energiepolitik statt. Doch die Bundes

„Im Gesetzentwurf fehlen die Reform der Netzentgeltstrukturen, die Aufnahme netzdienlicher Flexibilitätsanreize und eine sektorübergreifende Ausgestaltung des Umlagen- und Abgabensystems“, kritisiert Busch. „Diese zentralen Reformen dürfen nicht weiter hinausgezögert werden.“

Das Stromsystem der Zukunft besteht größtenteils aus erneuerbaren Energien. Dieses System muss sehr viel stärker auf Flexibilitäten ausgerichtet sein. „Dabei ist es dringend notwendig, Flexibilitätsoptionen in einem Energiemarkt, in dem erneuerbare Energien ins Zentrum rücken, zu ermöglichen“, erklärt Busch. „Gleichzeitig sind die Herausforderungen aufgrund der nationalen Klimaschutzziele groß und die Energiewende bietet enorme Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Weiterhin lehnt der bne die drastische Kürzung des Mieterstromzuschlages für Anlagen größer 40 Kilowatt peak (kWp) ab. Um das Mieterstrommodell nicht weiter zu schwächen, sollte der Mieterstromzuschlag korrigiert werden, wenn die Einspeisevergütung abgesenkt wird.

Der bne hat eine Stellungnahme zum Energiesammelgesetz veröffentlicht: https://www.bne-online.de/de/news/artikel/bne-stellungnahme-zum-energiesammelgesetz/




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