Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


17.08.2020

CO2-Bepreisung macht Förderung für arme Haushalte notwendig

Das Fraunhofer ISI hat untersucht, wie sich eine Neugestaltung von EEG-Umlage und Stromsteuer auf die Wettbewerbsfähigkeit strombasierter Technologien auswirken würde und entsprechenden Förderbedarf ermittelt.

Die Studie Auswirkungen klima- und energiepolitischer Instrumente mit Fokus auf EEG-Umlage, Stromsteuer und CO2-Preis hat für fünf unterschiedliche Szenarien (geringe bis vollständige CO2-basierte Verlagerung von EEG-Umlage und Stromsteuer auf fossile Endenergieträger) die Wettbewerbsfähigkeit von Wärmepumpen, E-Autos für Pendelnde und Nicht-Pendelnde sowie Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff untersucht. Je nach Technologie und Szenario treten große Unterschiede im Förderbedarf auf, so die Forscher im Ergebnis der Studie.

Bedarf an individueller, technologie- und sektorspezifischer Förderung

Während E-Autos bereits ohne Verlagerung der Strompreisbestandteile in künftig wirtschaftlich sein können, benötigten kleine Wärmepumpen für Privat-Haushalte mindestens eine teilweise Verlagerung, um mit dem klassischen Gaskessel konkurrieren zu können. Elektrolyseure von Wasserstoff wären auch bei einer vollständigen Verlagerung im Jahr 2030 ohne zusätzliche Förderung voraussichtlich nicht wirtschaftlich.

„Dies kann als Indikator für die Notwendigkeit einer zeitlich variablen und technologie- bzw. zumindest sektorspezifischen Förderung interpretiert werden“, sagt Jan George, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Competence Center Energiepolitik und Energiemärkte. „Mit einem technologiespezifischen Förderansatz könnten Technologien gefördert werden, die heute noch teuer sind, aber langfristig zur Erreichung der Klimaziele benötigt werden.“

Gefahr der Energiearmut steigt

Der Abschlussbericht zeigt, dass eine Verlagerung Industrie und das Dienstleistungsgewerbe tendenziell entlastet, Verkehr und private Haushalte dagegen eher belastet. Vor allem Haushalte mit großen Raumwärmebedarf, hohem Pendelbedarf, sowie Geringverdienende werden finanziell eher belastet. Wie stark die Belastung ausfällt, hängt unter anderem von individuellen Energiemix ab. In den unteren Einkommensklassen steigt geringfügig die Gefahr von Energiearmut, weshalb begleitende Maßnahmen zur Abfederung negativer sozialer Effekte sinnvoll erscheinen.

„Unsere Studie hat gezeigt, dass eine CO2-basierte Verlagerung zumindest von Teilen der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer auf Kohle, Erdgas, Erdöl, Benzin und Diesel dazu beitragen kann, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und CO2-Emissionen stärker zu internalisieren“, sagt Anne Held, Leiterin des Geschäftsfelds Erneuerbare Energien am Competence Center Energiepolitik und Energiemärkte. „Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Entlastungen immer zu Belastungen anderer Beteiligter oder Technologien führen. Somit sollte abgewogen werden, ob die Zusatzbelastungen für Haushalte und Verkehr beziehungsweise für betroffene Beteiligte akzeptabel erscheinen und gegebenenfalls mit weiteren Instrumenten zur Entlastung besonders vulnerabler Haushalte ergänzt werden.“ Quelle: ISI / pgl




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