Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


02.09.2020

Corona-Infektionsgefahr in Klassenzimmern untersucht

Abstand, Hygiene und Masken reduzieren die Übertragung von Covid-19 durch Tropfen und über Kontaktflächen – auch in Klassenzimmern. Doch wie müssen die Räume gelüftet werden, damit sich die Viren nicht zu stark über Aerosole ausbreiten. Das hat ein Wissenschaftsteam der RWTH-Universität Aachen und der Heinz Trox Wissenschafts gGmbH untersucht.

Klassenräume sind hinsichtlich der Infektionsgefahr besonders kritisch zu bewerten, da sich in der Regel viele Personen über Stunden in einem verhältnismäßig kleinen Raum aufhalten. Bei seinen Untersuchungen hat das Wissenschaftsteam deshalb ein Klassenzimmer und eine Wohnung verglichen und untersucht, wie ein Klassenraum gelüftet werden müsste, damit das berechnete Infektionsrisiko während des Unterrichts von 8:00 bis 13:00 Uhr nicht höher ist als für zwei Personen, die sich acht Stunden lang gemeinsam in einer 93-Quadratmeter-Wohnung aufhalten. „Wird die Luft wie in der Wohnung nur alle zwei Stunden komplett ausgetauscht, ergibt sich bei unserem mit 35 Personen vollbesetzten Klassenraum ein zwölfmal so hohes Infektionsrisiko wie in der Wohnung“, beschreibt Professor Dirk Müller von der RWTH Aachen und Vorsitzender der Fachkommission des Fachverbandes Gebäude-Klima das Ergebnis der Berechnungen. Selbst bei einer Belegung mit nur 18 Personen wäre ein dreifacher Luftwechsel nötig. „Für einen solchen Luftwechsel ist ein Volumenstrom von 630 Kubikmetern pro Stunde erforderlich, der sich ganzjährig jedoch nur mit einer lüftungstechnischen Anlage erreichen lässt“, erklärt Müller. Mit reiner Fensterlüftung sei vor allem im Winter oder an einer lauten Straße kein ausreichender Luftwechsel zu schaffen.

Hörsaal verglichen mit Klassenzimmer 

Als bemerkenswert bezeichnet er den Vergleich des Klassenzimmers mit einem Hörsaal der RWTH Aachen, der über Tausend Sitzplätze, ein großes Raumvolumen und eine maschinelle Lüftung verfügt. Damit im vollbesetzten Saal das Risiko einer Virenübertragung durch Aerosole nicht höher wird als in der betrachteten Wohnung, kommt das Berechnungsmodell auf einen erforderlichen Luftwechsel von 3,3. „Das lässt sich mit der Lüftungsanlage problemlos erreichen“, sagt Müller. Typischerweise würden bei den Hörsälen der RWTH ein Luftwechsel von 3 bis 3,5 pro Stunde eingestellt.

Die Studie „Vereinfachte Abschätzung des Infektionsrisikos durch aerosolgebundene Viren in belüfteten Räumen“ finden Sie hier

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