Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


28.04.2020

DEN-Energieberater sehen sich weiterhin ausgelastet

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. hat seine Mitglieder nach ihrem derzeitigen Auslastungsgrad befragt. Diese sehen sich trotz der aktuellen Einschränkungen ausreichend beschäftigt.

Während 38 % erklärten, ihre Aufträge innerhalb der kommenden 3 Monate abgeschlossen zu haben, gaben über 52 % an, für die nächsten 3 bis 6 Monate oder gar bis zum Jahresende Arbeit zu haben.

Ein Drittel der Befragten holt Aufträge wie bisher ein, ein weiteres Drittel sieht einen leichten und das restliche Drittel einen drastischen Rückgang. Diejenigen, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind, sehen auf deren Seite Zurückhaltung bis deutliche Zurückhaltung bei Auftragsvergaben.

Nur ein knappes Fünftel der befragten DEN-Mitglieder gab an, Corona-Soforthilfen des jeweiligen Bundeslandes beantragt zu haben. Über 80 % erklärten, dies nicht getan zu haben. 7 % der an der Umfrage teilnehmenden Büros sind in Kurzarbeit, weitere 8,5 % erwägen diesen Schritt. 84,5 % hingegen wollen keine Kurzarbeit einführen.

Allerdings wirken sich auch bei den im DEN organisierten Energieberatern die Corona-Einschränkungen direkt auf den Arbeitsalltag aus. Mehr als die Hälfte der Büros gaben an, Veranstaltungen oder Reisen abgesagt zu haben. Ein Drittel der Energieberater bzw. ihrer Mitarbeiter sei im Home Office tätig.

Digitale Konferenzen und Beratungen bieten bereits 54 % der befragten Büros an. 70 % können sich sogar vorstellen, die Möglichkeiten der digitalen Energieberatung auch nach der Corona-Krise beizubehalten.

Als hilfreich angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Krise werten die Büros generelle zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen, Verbesserungen der Abschreibungsbedingungen sowie ein Vorziehen der für 2021 geplanten Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Ausweitung auf alle Steuerzahler. Weniger hilfreich sei in dieser Situation die Bereitstellung ausreichender Mittel in Form von Kredithilfen und Bürgschaften.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater