Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


25.08.2020

DGNB testet Klassifizierung von Nachhaltigkeitskriterien

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat gemeinsam mit Partnern aus Spanien, Österreich und Dänemark eine Studie zur Bewertung der Marktfähigkeit einer Taxonomie zur Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen gestartet.

An realen Gebäuden wird untersucht, welchen Einfluss die Anwendung der neuen EU-Kriterien auf den Bewertungsprozess von Finanzinstitutionen, Bestandshaltern und Investoren hat. In einer Voruntersuchung hat die DGNB bereits festgestellt, dass die Taxonomie-Kriterien in den Anforderungen der DGNB Zertifizierung umfassend abgebildet sind. 

Das Europäischen Parlaments hat im Juni einen Verordnungsentwurf über eine einheitliche Klassifizierung  nachhaltiger Geldanlagen verabschiedet. Diese legt Kriterien fest, welche Finanzprodukte und Investitionen sich als „nachhaltig“ im ökologischen Sinne deklarieren dürfen. Dies ist auch für Investitionen in Gebäude geplant. Aktuell ist vorgesehen, dass für Neubauten, Sanierungen sowie den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden klar definierte Taxonomie-Kriterien anzuwenden sind. Diese sollen nachweisen, dass mit der Investition ein wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen wie dem Klimawandel oder der Klimaanpassung erreicht wurde.
 
Um diese europäische Initiative zu unterstützen, führt die DGNB gemeinsam mit dem Green Building Council España (GBCe), der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und dem Green Building Council Denmark (DK-GBC) eine Studie durch, um die Marktfähigkeit der Taxonomie-Kriterien zu bewerten. 

DGNB Zertifizierungen decken Taxonomie-Kriterien umfassend ab

Bei einer Voruntersuchung hatte die DGNB die Taxonomie-Kriterien den Anforderungen verschiedener Systemvarianten der DGNB-Zertifizierung bereits gegenübergestellt. Für den Neubau und die Sanierung sind alle Taxonomie-Kriterien entweder bei der DGNB-Zertifizierung enthalten oder in Deutschland hinreichend gesetzlich geregelt. Wer also ein Gebäude erfolgreich zertifiziert, kann die Taxonomie-Kriterien verlässlich im Rahmen einer DGNB-Zertifizierung prüfen und nachweisen. Andersherum leistet auch die Erfüllung dieser Kriterien einen positiven Beitrag auf das Zertifizierungsergebnis.

Eine Berichtspflicht besteht bei der Taxonomie auch für den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden. Indem Betreibende und Eigentümer von finanzierenden Unternehmen aufgefordert werden, die Taxonomie-Konformität ihrer Objekte nachzuweisen, sollen Banken und andere Finanzierer bewerten können, wie nachhaltig ihre Finanzströme sind. Das DGNB-System für Gebäude im Betrieb in der neuesten Version aus dem Jahr 2020 bietet eine Basis für die passenden Methoden und verlässliche Daten. Mit dem Kriterienkatalog lässt sich für Anwender nachvollziehen, welche Elemente sie im Zertifizierungsprozess einhalten und nachweisen müssen, um zeitgleich mit dem DGNB-Zertifikat auch eine Bestätigung zur Taxonomie-Konformität des Objektes zu erhalten.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater