Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


19.10.2010

DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser ungeeignet

Im Rundschreiben vom 18.10.2010 der KfW wird darauf hingewiesen, dass die DIN V 18599 bei Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr akzeptiert wird.

Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 153 und 151): Im Rahmen der Prüfungen von Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus nach der DIN V 18599 hat sich herausgestellt, dass die Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen. Die Nachvollziehbarkeit der Fördermittelvergabe ist für die KfW und letztlich auch für den Bauherren von elementarem Interesse. Daher kann die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden. Die KfW hat den zuständigen Fachverband aufgefordert, umgehend auf eine Qualitätsverbesserung
bei den Herstellern der Softwarelösungen hinzuwirken.


Im Rahmen der Antragstellung zum KfW-Effizienzhaus in den Programmen Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) und Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151) kann die KfW daher ab sofort nur noch Berechnungen auf Basis der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 bzw. beim Nachweis als Passivhaus das PHPP akzeptieren. Ggf. kann es bei bereits eingereichten Kredit- und Zuschussanträgen in Einzelfällen erforderlich sein, dass die KfW Neuberechnungen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 anfordert.
www.kfw-beraterforum.de




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