Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


03.11.2020

DUH fordert höhere Effizienzstandards im Gebäudeenergiegesetz

Eine falsche Förderpolitik bei der Gebäudesanierung beklagt die Deutsche Umwelthilfe. Derzeit würden zu viele Zuschüsse in reine Mitnahmeeffekte für den Neubau fließen, während Bestandsgebäude unsaniert blieben. In einem Faktencheck hat die Umweltorganisation ihre Kritik zusammengefasst.

„Die Bundesregierung betreibt klimapolitischen Raubbau im Gebäudebereich, indem sie notwendige CO2-Reduktionen im Neubau verhindert und es praktisch keine Anreize zur energetischen Sanierung gibt“, kritisiert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Laut des Faktenchecks entfallen im Neubau aktuell etwa 80 Prozent der bewilligten Anträge im KfW Programm „Energieeffizient Bauen“ auf den KfW -Effizienzhaus-Standard 55. Doch den hält die DUH für Stand der Technik und klimapolitisch unzureichend. „Diese Gelder sollten dringend in die Sanierung des Gebäudebestands fließen“, fordert Metz. Mit dem drei Jahre verspäteten Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 zementiere die Bundesregierung den klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor mit deutlich zu niedrigen Energieeffizienzstandards.

Laut DUH wurden zwischen 2010 und 2018 insgesamt 341 Milliarden Euro für die energetische Sanierung in Wohngebäuden investiert. Die Investitionen hätten die Treibhausgasemissionen um 21 Prozent gesenkt. Das hält die Umweltorganisation für nicht ausreichend. „Was zunächst viel klingt, ist sowohl finanziell als auch klimapolitisch ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt Metz. Für das Erreichen der Klimaziele 2030 müssten die Emissionen in einem ähnlich langen Zeitraum zwischen 2018 und 2030 um etwa doppelt so viel, um 40 Prozent gesenkt werden.

Metz merkt an, dass sich der Anteil der energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Gesamtbaumaßnahmen im Gebäudebereich rückläufig entwickelt: „Zwischen 2010 und 2019 ist der Anteil von einem Drittel auf ein Viertel gesunken.“ Ebenso seien die Standards für eine Sanierung im Bestand seit 2009 faktisch nicht angehoben worden. Etwa 80 Prozent der Neuzusagen der wichtigen KfW-Programme „Energieeffizienz Bauen“ und „Energieeffizienz Sanieren“ würden auf den Neubau entfallen. Davon würden wiederum fast 80 Prozent des Kreditvolumens in den Bau des veralteten KfW-Effizienzhaus-Standards 55 fließen. Die DUH fordert deshalb für Neubauten den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 und für Bestandsgebäude den KfW-Effizienzhaus-Standard 55. Quelle: DUH / jb 

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