Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


17.09.2012

Deutsche Umwelthilfe: Abregelung von Einspeisespitzen zulassen

Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fordert eine Neubestimmung der Rahmenbedingungen der Energiewende.

Die angemessene Antwort auf zunehmende Schwierigkeiten, Strom aus Windkrafträdern und Photovoltaikanlagen in das vorhandene Stromnetz einzuspeisen, sei nicht die Drosselung oder ein Moratorium beim weiteren Zubau. Gefragt seien Lösungen, die geeignet seien, sowohl das Netz zu entlasten als auch den weiteren Zubau von EE-Kapazitäten zu ermöglichen. Die DUH schlägt vor, das Kappen der höchsten Einspeisespitzen von Wind- und PV-Anlagen grundsätzlich zuzulassen. Erste empirische Untersuchungen hätten ergeben, dass bei der Kappung der obersten 20 Prozent der Windeinspeisung die Windräder nur wenige Stunden im Jahr abgeschaltet werden müssten. Der Verlust an elektrischer Arbeit betrage für diesen Fall kaum ein Prozent. Im Gegenzug könne einerseits der Ausbaubedarf der Stromnetze reduziert werden, andererseits der Zubau von Wind- und Solarkapazitäten vorerst weitergehen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater