Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


04.06.2019

Deutscher Innovationspreis für Klima und Umwelt 2020

 Das Bundesumweltministerium und der BDI stellen 175 000 Euro Prämie für innovative Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Um den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) können sich Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen bewerben. Ihre Innovationen können sie zum 28. Juni 2019 in 7 Kategorien einreichen.

Der seit 2009 ausgelobte Deutsche Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) will das Bewusstsein für drängende Fragen schärfen und mögliche Lösungen und Ideen aus Deutschland vorstellen. Der Preis entwickelt sich parallel zu gesellschaftlichen und technischen Prozessen weiter. Aktuell umfasst er 7 Kategorien, die mit jeweils 25 000 Euro prämiert werden:

  1. Prozessinnovationen für den Klimaschutz
  2. Produkt- und Dienstleistungsinnovationen für den Klimaschutz
  3. Umweltfreundliche Technologien
  4. Umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen
  5. Klima- und Umweltschutztechnologietransfer in Entwicklungs- und Schwellenländer und in Staaten Osteuropas
  6. Innovation und biologische Vielfalt
  7. Nutzung des digitalen Wandels für klima- und umweltfreundliche Innovationen

Eine Jury aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Politik wählt unter den eingereichten Bewerbungen die innovativsten Projekte aus. Dabei stützt sie sich auf die fundierte wissenschaftliche Analyse aller Bewerbungen durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich schon einmal beim IKU beworben haben, entfällt die Erst-Registrierungs-Gebühr in Höhe von 200 Euro.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen einer Preisverleihung im Februar 2020 im Bundesumweltministerium in Berlin geehrt.

Informationen und Bewerbungs-Unterlagen: www.iku-innovationspreis.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater