Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


07.11.2018

Die HESA informiert: Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen!

Zu Beginn der Heizperiode lohnt sich ein kritischer Blick auf die Heizungs- und Warmwasserrohre:

Manchmal sind die Heizungsrohre bei älteren Häusern bereits gedämmt, deutlich sichtbar an den dicken Gipsbandagen, die um 1 bis 2 cm Glaswatte angebracht wurden. Direkt daneben ist in vielen Fällen das Rohrnetz der Warmwasser-Versorgung verlegt. Hier sind oftmals die Kupferrohre nur mit einer hellen Hart-Plastikschicht umhüllt, welche keine Dämmeigenschaften besitzt. In vielen Einfamilien- oder Reihenhäusern sind 10 bis 20 Meter zugängliche, ungedämmte Warmwasser-Verteil-Leitungen in Kellerräumen vorhanden, obwohl eine Dämmung kostengünstig möglich ist.

Die Wärmeverluste zentraler Warmwasser-Verteil-Leitungen können mit einer Faustformel abgeschätzt werden. Diese besagt, dass die Verluste rund 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche entsprechen. Ein Wert, der durch sachgerechte Dämmung halbiert werden kann. Was für die Warmwasser-Verteilung gilt, gilt auch für ungedämmte Heizleitungen, wenn diese zugänglich sind. Der Gesetzgeber schreibt für die Dämmung des Rohrnetzes Mindestdicken vor: In nicht beheizten Räumen sollte die Dämmung demnach so dick wie der innere Rohrdurchmesser sein, mindestens jedoch 2 cm.

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