Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


04.11.2020

EEG 2021: Solarwirtschaft warnt vor Markteinbruch

Einen Milliardenschaden für die Photovoltaikbranche fürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), sollte der Regierungsentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) beschlossen werden. Laut dem Verband werde er unter anderem bei gewerblichen Solardächern zu einem Investitionsrückgang führen.  Den damit verbundenen Schaden beziffert er auf acht Milliarden Euro bis 2030.  

Bei Solardächern erwartet der Branchenverband einen Markteinbruch von derzeit knapp vier auf zwei Megawatt. Mehr als das Doppelte, nämlich fünf Megawatt, würden nach Ansicht von BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig gebraucht, um eine Stromerzeugungslücke zu vermeiden. Mit ihr rechnet Körnig bereits im Jahr 2023. Die im EEG festgeschriebenen Ausbauziele für die Photovoltaik würden angesichts eines steigenden Stromverbrauchs  in den kommenden  Jahren nicht ausreichen. Beispielhaft beschreibt er die Auswirkungen der Novelle auf PV-Installation auf Gewerbedächern: „Bei einer Umsetzung der derzeitigen Regierungspläne zur Novelle EEG wird die Errichtung einer eigenen Solarstromanlage für viele Unternehmen unattraktiv.“ Bis 2030 entstünde für die Solarwirtschaft dadurch ein Schaden in Höhe von über drei Milliarden Euro. Hinzu kämen Gesundheits- und Klimafolgeschäden in Höhe von 4,5 Milliarden Euro.

PV-Gewerbedächer zwischen 500 und 750 Kilowatt machen rund 21 Prozent der des deutschen Marktes aus. Geht es nach den Regierungsplänen sollen sie  künftig an Ausschreibungen teilnehmen, um die Marktprämie zu erhalten. „Doch die vorgesehenen Ausschreibungsvolumen sind zu gering, ein Eigenverbrauch des Solarstroms wäre nicht zulässig und eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen“, kritisiert Körnig. Der Branchenvertreter kann auf weitere Verbände verweisen, die seine Kritik teilen. Dazu zählen neben der Deutsche Industrie und Handelskammertag, der Handelsverband Deutschland,  der Mittelstandsverbund, der Verband kommunaler Unternehmen, der Verband der mittelständischen Wirtschaft, die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verein Deutscher Ingenieure. Die Energie- und Umweltminister der Länder haben mehrheitlich die Empfehlung beschlossen, die Größengrenze für Solardach-Auktionen bei 750 Kilowatt zu belassen.

Das Bonner Marktforschungsunternehmen EuPD Research hat im Auftrag des BSW eine Kurzstudie veröffentlicht. Darin gehen die Experten davon aus, dass die jährlich neu installierte Solarstromleistung auf größeren Gewerbedächern bereits im kommenden Jahr um zwei Drittel einbrechen könnte. EuPD-Geschäftsführer Martin Ammon hält Auktionen im Gebäudesektor für kein geeignetes Instrument zur Vergabe von Marktprämien. „Wir sehen ein hohes Risiko der Unterzeichnung, da Gebäudeeigentümer die Teilnahme an Auktionen als zu aufwändig scheuen werden und diese mit Bauplanungsprozessen zeitlich nicht in Einklang zu bringen sind.“ Diese Einschätzung würden negative Erfahrungen aus Frankreich belegen. Quelle: BSW / jb

Den Gesetzentwurf zum EEG 2021 finden Sie hier.

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