Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


30.07.2020

Energieberater: Positiv gestimmt ins 2. Halbjahr

Sehr gut sind in Zeiten von Gebäudeenergiegesetz, Klimapaket und Corona die Chancen für Energieberatung. Darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Podiumsdiskussion des 1. Sommertalk des Gebäude-Energieberaters einig.

Gebäudeenergiegesetz, Klimapaket und Corona-Konjunkturpaket waren Themen des 1. Sommertalk des Gebäude-Energieberaters. Gäste der Redaktion waren Dieter Bindel, stellvertretender Vorsitzender des GIH, Hermann Dannecker, Vorsitzender des DEN, Marita Klempnow Vorsitzende des DEN, und Jürgen Leppig, Vorsitzender des GIH.

Sehr gut seien in Zeiten von Gebäudeenergiegesetz, Klimapaket und Corona die Chancen für Energieberatung. Darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig. Auf einer Skala zwischen eins als negativstem und zehn als positivstem Wert siedelten bei Wohngebäuden alle die Stimmung zwischen 8 und 10 an.

„Im Moment wird in Betongold investiert“

„Die Menschen, die zu Hause sind, kümmern sich um ihre Häuser“, so die Erfahrung von Marita Klempnow, die 10 Punkte für das Stimmungsbarometer vergab. „Dadurch dass die Leute zu Hause waren und im Moment in Betongold investiert wird, gab es erhöhte Nachfrage“, bestätigt Jürgen Leppig. Es gebe aber einen Wermutstropfen bei den Nichtwohngebäuden, da gebe es Zurückhaltung.

Dieter Bindel verwies darauf, dass die Zahlungsmoral der Kunden durch die Corona-Hilfen besser geworden sei. Die guten Möglichkeiten würde von den Energieberaterinnen und Energieberatern erkannt, ergänzte Hermann Dannecker: „Wir sehen die Chance, dass durch die gute Förderung und die gute Beratung die Maßnahmen auch umgesetzt werden. Es gibt dadurch weitere Chancen auch in der Baubegleitung.“

GEG: Nicht perfekt, aber endlich fertig

Hauptthema war in der folgenden gut einstündigen Diskussion das vom Bundestag im Juli verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Auswirkungen auf die Energieberatung. Auch wenn das Ergebnis in vielen Punkten als unzureichend eingeschätzt wurde, überwog die Erleichterung darüber, dass das Gesetz nach dem langjährigen Verhandlungsmarathon nun überhaupt in trockenen Tüchern ist.

„Wir haben die Chance, besser zu beraten als das, was das Gesetz vorschreibt“ argumentierte Hermann Dannecker. „Dass das GEG nicht der große Wurf ist, ist uns allen klar. Was wir gut finden ist das Thema anlassbezogene Energieberatung Einzug gefunden hat“, sagte Jürgen Leppig.

Kostenlose GEG-Beratung wird kritisch gesehen

Gefordert ist im GEG aber auch teilweise kostenlose Beratung. Das sehen die Verbände kritisch. Die Initialberatung der Verbraucherzentralen sei als Einstieg wichtig, so Marita Klempnow. Problematisch sei es, wenn nun von Architekten und Ingenieuren eine honorarfreie Leistung erwartet werde. Das dürften diese Berufsgruppen nicht. Entscheidend sei nun, wie das im Vollzug umgesetzt werde. pgl

Einen ausführlichen Bericht über den Sommertalk finden Sie in der nächsten Ausgabe des GEB (für Abonnenten). Sie können die komplette Diskussion auch nachhören.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater