Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


02.04.2020

Energieberater rechnen mit schweren Zeiten

Eine Blitzumfrage des GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V. geht hervor, dass das Corona-Virus auch Energieberatern wirtschaftliche Sorgen bereitet.

Das Corona-Virus bereitet auch den Energieberatern wirtschaftliche Sorgen – dies geht aus einer Blitzumfrage des deutschen Branchenverbands GIH hervor. „Aktuell bewerten unsere Mitglieder ihre Lage noch relativ ausgeglichen. Allerdings befürchten vier von fünf Energieberatern, dass das Auftragsaufkommen im nächsten Monat einbrechen wird“, fasst der Bundesvorsitzende Jürgen Leppig zusammen.

Knapp die Hälfte der Befragten schätzt ihre derzeitige Auftragslage im Vergleich zu den letzten 12 Monaten als besser oder gleich ein, etwas mehr als die Hälfte hält sie für schlechter oder gar existenzbedrohend. Die Erwartungshaltung für die nahe Zukunft hingegen fällt deutlich kritischer aus: Während die Zahl der positiv gestimmten Berater um mehr als die Hälfte schrumpft, gehen rund 37 % von einer Verschlechterung aus. Weitere 30 % erwarten eine viel schlechtere Auftragslage und mehr als 11 % rechnen sogar mit einer existenzbedrohenden Situation. In der Summe blicken also 78 % der Befragten mindestens skeptisch in die Zukunft. „Dass sich die derzeitige Einschätzung noch im Rahmen hält, dürfte daran liegen, dass viele Energieberater vorhandene Aufträge abarbeiten. Sollte es jedoch nötig werden, die aktuellen Einschränkungen bis weit über Ostern hinaus aufrecht zu erhalten, werden viele unserer Mitglieder massive Probleme bekommen“, so Leppig.

An der Frage, ob die heute vom Bundesrat beschlossenen Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige ausreichen, scheiden sich die Geister. Während rund 22 % die Unterstützung für zu gering halten, äußern sich knapp 34 % zufrieden. Etwas weniger als 44 % wollen sich derzeit noch kein Urteil erlauben. Vergleicht man die Antworten der Einzelunternehmer mit denen der Betriebe mit drei oder mehr Mitarbeitern, fällt jedoch auf, dass der Anteil derer, die die Hilfen nicht für ausreichend halten, deutlich zunimmt: Bei den Soloselbständigen liegt er bei knapp unter 20 %, bei den Arbeitgebern jedoch bei 30 %. „Dies legt den Schluss nahe, dass man als sparsam aufgestellter Einzelkämpfer weitaus besser klarkommt als ein Betriebsinhaber, der zwangsläufig mit höheren laufenden Kosten operiert“, erläutert Leppig. Außerdem habe die Umfrage gezeigt, dass sich viele Energieberater eine Aufschiebung von Sozialversicherungsabgaben und Steuervorauszahlungen wünschen.

Da derzeit viele Tätigkeiten auf Eis liegen, plagen die Energieberater aber auch noch andere Sorgen: „Viele geförderte Sanierungsprojekte sind mit klaren Fristen versehen. Bei Beratern und Hausbesitzern herrscht daher eine hohe Unsicherheit, wie sich der Stillstand auswirkt. Aus unserer Sicht sind hier automatische Fristverlängerungen unabdingbar“, so Leppig in Richtung KfW-Bank und BAFA.

Außerdem gehe sein Verband davon aus, dass der Gesetzgeber trotz immenser Krisenbewältigungskosten an den jüngst angepassten Fördersätzen festhalten wird: „Wir hoffen schwer, dass die Corona-Krise nicht dafür sorgen wird, dass die Energiewende zum Erliegen kommt. Es ist uns völlig klar, dass viele Menschen nach dem hoffentlich baldigen Ende der Krise nicht sofort an die Modernisierung ihres Eigenheims denken. Springt der Motor jedoch wieder an, sollten Sanierungswillige nach wie vor attraktive Bedingungen vorfinden.“

Detaillierte Ergebnisse der GIH-Umfrage




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater