Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


08.10.2020

Energieberater sollten Corona-Lüftungskonzepte begleiten

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk will verbesserten Corona-Infektionsschutz durch die Überarbeitung raumlufttechnischer Anlagen (RLT) und  energietechnische Optimierung von Räumen in Kitas und Schulen verbinden.

 Ab Mitte Oktober soll die Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft treten. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 allein 200 Millionen Euro.  Anträge können derzeit bis Ende 2021 gestellt werden.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. „Damit kann eine seit über zehn Jahren von uns als unabhängige Energieberaterinnen und Energieberater in allen Energiekonzepten für Schulen, Kitas, kommunale- und institutionelle Bürogebäude empfohlene Vorgehensweise endlich mit einer separaten Förderrichtlinie – über die bisherigen KFW Förderungen hinaus -  in die Praxis umgesetzt“, so Dietmar Rieth., Landessprecher des DEN.

Aus Sicht des DEN liege hier auch eine große Chance, nicht nur den Infektionsschutz zu verbessern, sondern gleichzeitig auch energetische Sanierungen voranzutreiben sowie Energie und CO2 einzusparen, so die beiden Ingenieure. Im Vergleich zu dauerhaft geöffneten Fenstern böten effiziente Lüftungsgeräte auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele für 2030 ein großes Energieeinsparpotenzial. Mit effizienter Wärmerückgewinnung bei einem Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent entstünden ökologische wie auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Fensterlüftung, da verhindert werde, dass Wärme ungenutzt an die Umwelt abgegeben wird.

 Das DEN setzt sich deshalb dafür ein, die durchzuführenden Maßnahmen an den Lüftungsanlagen von erfahrenen und zertifizierten Energieberatern begleiten zu lassen, damit die zur Verfügung gestellten Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden.

Im Zuge der Planungen zur Sanierung müssten sowohl das zu verwendende Lüftungskonzept, als auch die eingesetzten Anlagenkomponenten einerseits hinsichtlich der hygienischen, dann aber auch in Bezug auf die energetischen Anforderungen geprüft und auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen abgestimmt werden, so der DEN. Im Idealfall würden die Planungen in ein energetisches Gesamtkonzept eingebunden.

Weiterhin sei zentral, dass die Anlagen gut gewartet und instandgehalten würden. Dabei spielten gute Filter eine sehr wichtige Rolle. Nur so werde sichergestellt, dass die zu sanierenden Anlagen auch die an sie gestellten Anforderungen erfüllen könnten. Für diese komplexen Planungsaufgaben bedürfe es erfahrener Fachleute. Quelle: DEN / pgl




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