Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


11.06.2019

Erheblicher Handlungs-Bedarf bei der Energiewende

Die Experten-Kommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ identifiziert in ihrer Stellungnahme zum Fortschritts-Bericht der Bundesregierung erhebliche Defizite beim Klimaschutz, im Bereich der Energie-Effizienz sowie bei erneuerbaren Energien im Verkehrs- und Wärmesektor. Der Ausbau erneuerbarer Energien in der Strom-Erzeugung ist dagegen bislang auf gutem Weg. Um der Energiewende neue Dynamik zu verleihen, schlägt die Experten-Kommission vor, zeitnah die Umlagen auf Elektrizität

Die Expertenkommission sieht im aufkommensneutralen Ersatz der Umlagen auf Elektrizität durch einen CO2-bezogenen Zuschlag auf fossile Energieträger ein realisierbares Konzept für die nächste Stufe der Energiewende. Eine denkbare Ausgestaltung der Energiepreisreform umfasst den Wegfall der EEG- und KWKG-Umlage bei Refinanzierung durch einen CO2-bezogenen Zuschlag auf fossile Energien. Damit entstehen große Anreize für klimafreundliche Investitionen in die Sektorkopplung sowie in die Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Verkehr und Wärme – die jetzt vordringlichen Schritte für die Weiterentwicklung der Energiewende. Die mit der Energiepreisreform verbundenen Verteilungswirkungen bei den privaten Haushalten sind zumeist überschaubar und stehen einer Reform nicht entgegen. Die Reform würde allen kritischen Bereichen der Energiewende neuen Schwung verleihen:

Die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen befindet sich nach wie vor nicht auf Kurs. Das konnten auch die Emissionsrückgänge der letzten beiden Jahre nicht ändern. Statt einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von zuletzt im Schnitt etwa 1,2 % pro Jahr ist zur Erreichung des Klimaziels 2030 eine jährliche Minderung von 3,6 % notwendig, also eine Verdreifachung der Schrittgeschwindigkeit. Dazu ist nach Auffassung der Expertenkommission bis 2030 die Verstromung von Kohle um mindestens 60 % zu reduzieren. Ambitionierter Klimaschutz erfordert zudem das zeitnahe Einphasen synthetischer regenerativer Kraft- und Brennstoffe, die längerfristig von erheblicher Bedeutung sein können.

Bei der Energieeffizienz wird die angestrebte Steigerung der Endenergieproduktivität um jahresdurchschnittlich 2,1 % deutlich verfehlt. Bisher ist nur bei den privaten Haushalten eine leicht rückläufige Entwicklung des Endenergieverbrauchs festzustellen, während er in der Industrie praktisch stagniert und im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie vor allem im Verkehr steigende Tendenzen aufweist.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Blick auf das Jahr 2020 auf einem guten Weg: ihr Anteil am Bruttoendenergieverbrauch stieg auch in den Jahren 2017 und 2018 auf 15,9 % bzw. 16,7 % deutlich und bewegt sich auf das Ziel von 18 % zu. Ursächlich hierfür war allerdings vor allem die hohe Ausbaudynamik bei der erneuerbaren Stromerzeugung, vornehmlich der Windenergienutzung an Land. So wurde das Mindestziel der Bundesregierung für einen Stromverbrauchsanteil von 35 % für das Jahr 2020 längst übertroffen und im Jahr 2018 wurden fast 38 % erreicht. Mit Blick auf das 65-%-Ziel für die regenerative Stromerzeugung im Jahr 2030 sind die aktuellen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausreichend.

Bei den qualitativen Zielen der Energiewende ergibt sich ein durchwachsenes Urteil: Die Expertenkommission sieht für die weitere Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Handlungsbedarf, da trotz steigender Investitionen in die Übertragungsnetzinfrastruktur der Netzausbau weiterhin deutlich hinter der ursprünglichen Planung zurückbleibt. Der deutsche Kohleausstieg hat vor allem Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in den Nachbarländern. Die Preiswürdigkeit der Energiewende ist augenblicklich gegeben, was sich in einem erneut leicht gesunkenen Anteil der Letztverbraucherausgaben für Elektrizität an der Wirtschaftsleistung äußert.  

Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“:

Am 06. Juni 2019 wurde der Zweite Fortschrittsbericht (gleichzeitig siebter Monitoring-Bericht) zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ von der Bundesregierung veröffentlicht. Anhand von Indikatoren werden ein faktenbasierter Überblick über den Stand der Umsetzung der Energiewende gegeben und die Entwicklungen der kommenden Jahre beschrieben. Der Bericht wurde vom Bundeswirtschaftsministerium unter Beteiligung der anderen Ressorts und nachgeordneter Behörden erarbeitet. Zur Begleitung des Monitoring-Prozesses hat die Bundesregierung im Jahr 2011 eine Kommission aus vier unabhängigen Energieexperten berufen. Die Expertenkommission verfasst Stellungnahmen zum jährlichen Monitoring-Bericht bzw. zum alle drei Jahre erscheinenden Fortschrittsbericht der Bundesregierung. Dabei geht es um die wissenschaftliche Einordnung und Bewertung der Berichte.

Die Mitglieder der Expertenkommission sind:

  • Prof. Dr. Andreas Löschel (Vorsitzender), Universität Münster
  • Prof. Dr. Georg Erdmann, TU Berlin
  • Prof. Dr. Frithjof Staiß, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater