Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


17.03.2015

Erneuerbare Energien im Passivhaus: Gebäude-Zertifizierung erweitert

Für die Kombination des Passivhaus-Standards mit erneuerbaren Energien erweitert das Passivhaus Institut seine Gebäude-Zertifizierung um neue Klassen. Neben dem „Passivhaus Classic“ gibt es künftig das „Passivhaus Plus“ und das „Passivhaus Premium“.

Als Grundlage dient dabei ein neues Bewertungsschema, das auch die Energieerzeugung am Gebäude betrachtet. Dass der Heizwärmebedarf eines Passivhauses 15 kWh/(m²a) nicht überschreiten darf, gilt weiterhin. Anstelle des bisher betrachteten Primärenergiebedarfs tritt aber mit Einführung der neuen Klassen der Gesamtbedarf „erneuerbarer Primärenergie“ (PER / Primary Energy Renewable). Bei einem „Passivhaus Classic“ liegt dieser Wert bei maximal 60 kWh/(m²a). Ein „Passivhaus Plus“ darf nicht mehr als 45 kWh/(m²a) erneuerbare Primärenergie benötigen. Zudem muss es – bezogen auf die überbaute Fläche – mindestens 60 kWh/(m²a) Energie erzeugen. Beim „Passivhaus Premium“ ist der Energiebedarf sogar auf 30 kWh/(m²a) begrenzt, die Energieerzeugung muss mindestens 120 kWh/(m²a) betragen.

Die neue Bewertung berücksichtigt, dass durch den stark reduzierten Bedarf an Heizenergie beim Passivhaus der Verbrauch für Warmwasser und Haushaltsstrom umso stärker ins Gewicht fällt. Das neue Schema betrachtet das Gebäude in einem Umfeld, in dem nur erneuerbare Energie genutzt wird. „Durch den geringen Verbrauch des Passivhauses ist ein solches Szenario ohne Weiteres realisierbar“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts.

Wind und Sonne liefern Primärstrom. Ein Teil dieses Stroms kann direkt genutzt werden. Um Überschüsse in die Zeiten eines geringeren Energieangebots zu übertragen, sind hingegen Speicher nötig. Diese liefern bei Bedarf Sekundärstrom, der mit Verlusten verbunden ist. Je nach Art der Energieanwendung sind die Anteile von Primär- und Sekundärstrom verschieden, und mit ihnen die Verluste der Energiebereitstellung. Diese spezifischen Energieverluste einer Energieanwendung werden durch den jeweiligen PER-Faktor beschrieben.

Weitere Informationen zu den neuen Passivhaus-Klassen sind auf der Online-Plattform Passipedia zu finden. Was die Neuerungen für die Praxis bedeuten, ist auch Thema auf der Internationalen Passivhaustagung, die vom 17. bis 18. April 2015 in Leipzig stattfindet.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater