Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


03.01.2020

Erneuerbare decken fast 43% des Stromverbrauchs 2019 in Deutschland

Der Anteil von Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen an der Deckung des Stromverbrauchs ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Lag er 2017 noch bei 36,3 Prozent und im Folgejahr bei 38,2 Prozent, so wird er 2019 bei voraussichtlich fast 43 Prozent liegen. Das haben vorläufige Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für das Gesamtjahr 2019 ergeben.

Insgesamt wurden über 244 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) aus Erneuerbaren Energien erzeugt: Windkraftanlagen an Land trugen aufgrund des windreichen Wetters mit fast 104 Mrd. kWh den größten Anteil bei (2018: Mrd. 90,9 kWh). Photovoltaik-Anlagen lieferten rund 45 Mrd. kWh (2018: Mrd. 44,0 kWh), dicht gefolgt von Biomasse mit ebenfalls fast 45 Mrd. kWh (2018: 44,6 Mrd. kWh). Die höchste Zuwachsrate verzeichnete Wind offshore mit fast 25 Prozent auf über 24 Mrd. kWh (2018: 19,5 Mrd. kWh). Wasserkraftanlagen lieferten 21 Mrd. kWh (2018: 17,9 Mrd. kWh).

Den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch zu bemessen, ist die gängige Berechnungsgrundlage. Sie geht zurück auf europäische Vorgaben und steht im Einklang mit den Zieldefinitionen der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Bruttostromverbrauch bildet das gesamte Stromsystem eines Landes ab.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung zu messen. Sie umfasst die gesamte in Deutschland erzeugte Strommenge, also auch die exportierten Strommengen. Diesbezüglich lag der Anteil der Erneuerbaren im Jahr 2019 bei rund 40 %.

Egal welche der Bemessungsgrundlagen angesetzt wird, eines ist klar: Wenn es beim derzeit faktisch gestoppten Zubau von Windkraftanlagen an Land bleibt und es auch bei der Photovoltaik keine nennenswerten Fortschritte gibt, wird der Erneuerbaren-Anteil in Zukunft nicht mehr so stark wachsen, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war. Das würde die Transformation des Energiesystems deutlich verlangsamen und das Ziel von 65 % Erneuerbarem-Anteil bis 2030 in weite Ferne rücken lassen. Die Hemmnisse insbesondere beim Windkraftausbau müssen daher zügig beseitigt werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater