Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


02.05.2011

Erste Solarstromanlagen mit angepasster Überfrequenzabschaltung

Jahrzehntelang haben die Betreiber der Stromnetze vorgeschrieben, dass Solarstromanlagen einheitlich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) abgeschaltet werden müssen.

Solarstrom leistet Beitrag zur Netzstabilität bei Umbau des Energiesystems

Ab Mai 2011 werden Solarstromanlagen mit angepasster Überfrequenzabschaltung ausgeliefert / Bisherige Regelung wird Rolle von Solarstrom an der Energieversorgung nicht mehr gerecht
Mit einer von der Branche vorgeschlagenen Lösung wird dieses Problem jetzt entschärft, bis eine neue Norm in Kraft tritt. Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. : „Wir haben schon seit Jahren darauf gedrängt, dass diese Regelung aufgehoben wird, da sie der Rolle von Solarstrom bei der Energieversorgung nicht gerecht wird. Diese von den Netzbetreibern festgelegte, starre Abschaltgrenze stammt aus einer Zeit, als sie der Photovoltaik nur einen vernachlässigbar geringen Anteil der Stromproduktion zugetraut haben.“ Inzwischen seien über 17,5 Gigawatt Solarstrom am deutschen Netz angeschlossen, Photovoltaik müsse daher aktiv in das Netzmanagement einbezogen werden.
Die Solarbranche hat bereits reagiert: Größere Photovoltaik-Anlagen am Mittelspannungsnetz werden schon länger mit intelligenter Regelungs- und Systemdienstleistungstechnik installiert. Ab Mai 2011 liefern mindestens zehn Hersteller von Photovoltaik-Wechselrichtern ihre Produkte freiwillig ab Werk mit angepasster Überfrequenzabschaltung aus. Bereits 2010 hatte die Branche eine Lösung angeboten. Diese sollte vermeiden, dass neu installierte Anlagen weiterhin von dieser nicht mehr zeitgemäßen Regelung betroffen sind. Der BSW-Solar begrüßt daher ausdrücklich die jetzt gültige Lösung zur Überfrequenzabschaltung vom FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik – VDE). Diese gilt in Form eines technischen Hinweises, bis die VDE/FNN-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ verbindlich wird. Das ist voraussichtlich Januar 2012 der Fall. Die Lösung sieht eine variable, herstellerseitige Einstellung der Überfrequenzabschaltung zwischen 50,3 Hz und 51,5 Hz vor.
Mehr zum Thema unter

www.bsw-solar.de

 

 




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