Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


18.12.2019

Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Antragsfrist verlängert

Das Land Baden-Württemberg hat das Programm „Klimaschutz-Plus“ neu aufgelegt. Insgesamt stehen Zuschüsse in Höhe von 10 Mio. Euro für die Sanierung von Nichtwohngebäuden und nicht-investive Klimaschutz-Aktivitäten im Südwesten zur Verfügung.

Zum Monatswechsel November auf Dezember führte das baden-württembergische Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ mit wenigen Änderungen fort. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) hin. Sie begleitet das Programm inhaltlich. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertages-Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für ihre Klimaschutzbemühungen Geld vom Land. Anträge können sie bis zum 30. November 2020 einreichen – vorausgesetzt der Fördertopf ist bis dahin noch gefüllt.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus besteht aus drei Programmteilen: dem CO2-Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie dem Programm zur nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung.

Förderung energetischer Sanierungen

Ob ein Antragsteller die Gebäudehülle saniert, die technische Gebäudeausrüstung modernisiert oder die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umstellt: Beim CO2-Minderungsprogramm wird jede eingesparte Tonne des Klimagases bei Nichtwohngebäuden mit jeweils 50 Euro belohnt. Der Zuschuss kann einen Wert von 30 Prozent der förderfähigen Investitionen erreichen, maximal 200.000 Euro. Eine Neuerung gibt es für Kommunen sowie Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Für Sanierungen von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen sind diese in Klimaschutz-Plus nicht mehr zuwendungsberechtigt. Sie können jedoch auf die Angebote der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundes zurückgreifen.

Anreiz für begleitende Aktivitäten

Das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm soll nicht-investive Klimaschutzaktivitäten anreizen. Es umfasst insgesamt elf förderfähige Maßnahmen, darunter Aufwendungen die Beratung zu geplanten Blockheizkraftwerken (BHKW) oder auch für moderierte Energieeffizienztische. Kommunen, die sich am European Energy Award beteiligen, erhalten einen pauschalen Zuschuss. Erstmals können auch Unternehmen beliebiger Größe Unterstützung für eine Erstberatung zur Nutzung von Abwärme abrufen. Eine Förderung erhalten auch kleine und mittlere Unternehmen, die ein systematisches Energiemanagement aufbauen oder dieses weiter verbessern wollen. Hierfür nicht mehr zuwendungsberechtigt sind dagegen Kommunen. Für sie bietet die Kommunalrichtlinie des Bundes mittlerweile eine ähnlich attraktive Förderung an.

Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung

Dieser Programmteil gewährt eine Zusatzförderung für Antragsteller, die in einschlägigen Programmen des Kultus- und Finanzministeriums eine Förderung für Schulsanierungen beantragt haben. Vorhaben, die den KfW 70-Standard beziehungsweise den KfW 55-Standard erreichen, erhalten einen attraktiven Bonus.

Informationen und Antragstellung




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater