Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


29.01.2018

Förderung für Pilotprojekte in Rheinland-Pfalz

Im Rahmen des EU-Projektes „Grenzüberschreitendes Netzwerk zur Förderung innovativer Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Energieeffizienz in der Großregion“ (GReENEFF) sucht die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP) bis April 2018 Pilotprojekte in den Bereichen nachhaltige Quartiere oder energieeffizienter sozialer Wohnungsbau. Der Aufruf richtet sich an kommunale Akteure und die Wohnungswirtschaft. In Rheinland-Pfalz können sich Interessenten aus Trier, der Westpfalz, dem

Förderung für Pilotprojekte

Die Pilotprojekte werden mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für Investitionen und 60 % der Kosten für die Konzepterstellung aus EU-Mitteln bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

GReENEFF wird gemeinsam von Projektpartnern aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem französischen Département Moselle, Luxemburg und der belgischen Region Wallonien bearbeitet. Mithilfe des EU-Projektes soll die energieeffiziente und nachhaltige Entwicklung in der Großregion vertieft und durch beispielhafte Projekte aufgezeigt werden, wie sich Umweltbelastungen vermeiden lassen, der Energie- und Ressourcenverbrauch gemindert und der CO2-Ausstoß verringert werden kann.

Pro Teilgebiet der Großregion stehen rund eine Million Euro EU-Fördermittel zur Verfügung. Um Fördermittel zu erhalten, müssen Pilotprojektträger bis spätestens April 2018 als neue Projektpartner in das EU-Projekt eingebunden sein. Deshalb bittet die Energieagentur Rheinland-Pfalz Interessenten um eine schnelle Kontaktaufnahme.

Um den Modellcharakter eines Projekts zu beurteilen, wurde ein gemeinsamer Kriterienkatalog erarbeitet. Wichtig ist, dass die Maßnahmen in punkto nachhaltige Quartiere und Wohngebäude nach dem 1. April 2016 begonnen haben und bis 2020 abgeschlossen sind. Die Vorhaben sollen innovativ und modellhaft für ihre Region und die Großregion sein.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater