Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


05.11.2013

Fünf Schritte zum Solarstromspeicher

Mit einem Solarstromspeicher können Betreiber von PV-Anlagen ihren Eigenverbrauch erhöhen. Der BSW-Solar gibt Tipps zum Kauf von Solarstromspeichern.

1. Angebote einholen

Wer bereits Solarstrom erzeugt, kann einen Energiespeicher nachträglich hinzufügen. Für Neueinsteiger ist ein Kombisystem aus Photovoltaik-Anlage und Speicher ratsam. In beiden Fällen schaut sich der Fachmann das Haus an und erstellt aufgrund des persönlichen Verhaltensprofiles der Stromnutzung und der gegebenen Voraussetzungen ein Angebot. Das Infoportal www.solartechnikberater.de hilft bei der Suche nach einem Fachbetrieb.

2. Technologie auswählen

Die Stromspeicher für den Heimbedarf arbeiten entweder auf Blei-Basis (Blei-Säure, Blei-Gel) oder mit Lithium-Ionen. Sie unterscheiden sich vor allem in der Energiedichte, der Lebensdauer und im Preis. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass alle Komponenten des Systems wie Photovoltaik-Anlage, Wechselrichter, Speicher und Ladeelektronik aufeinander abgestimmt sind und eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote erreicht wird.

3. Staatliche Förderung beantragen

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für die Speicherfinanzierung an. Bis zu 30 % der Anschaffungskosten übernimmt dann der Staat. Wichtig ist, dass der Speicheranbieter die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Förderkredit vor der Auftragsvergabe beantragt wird.

4. Solarstromspeicher installieren

Alle Montagearbeiten und die verwendeten Komponenten sollten vom Handwerker dokumentiert werden. Der BSW-Solar und der ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) haben zu diesem Zweck den Photovoltaik-Speicherpass entwickelt.

5. Solarstromspeicher beim Netzbetreiber anmelden

Der Solarstromspeicher muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Betreiber eines Kombisystems aus Photovoltaik-Anlage und Speicher wenden sich dafür an ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Weitere Details unter www.solarwirtschaft.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater