Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


18.08.2020

GEG ändert Anforderungen an Luftdichtheitstests

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kommt es auch zu Änderungen beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit. Im Fall von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) und Aufzugschachtentlüftungen hat dies bedeutsame Folgen schon für deren Planung. Permanent offene Anlagen dürften zum Auslaufmodell werden. Darauf macht der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) aufmerksam.

Bislang war es üblich, dauerhaft offene RWAs während einer Luftdurchlässigkeitsmessung komplett abzudichten. Das führte dazu, dass Gebäude beim Dichtheitstest gute Kennwerte erreichten, obwohl durch diese Öffnungen im Nutzungszustand ein ständiger Luftaustausch stattfindet. Mit dem neuen GEG ist diese Messpraxis nicht länger zulässig. Das Gesetz schreibt erstmals vor, dass Luftdichtheitstests nach der Messnorm DIN EN ISO 9972 und den zugehörigen Nationalen Anhängen zu erfolgen haben. Und diese stellen klar: Verschließbare RWAs und Entlüftungen von Aufzugsschächten dürfen für den Test zwar geschlossen werden. Weitere Maßnahmen aber – und damit auch das gängige temporäre Abdichten – sind nicht zu ergreifen. Somit bleiben die Öffnungen nicht verschließbarer Rauch-  und Wärmeabzüge künftig auch beim Dichtheitstest offen und wirken sich auf die ermittelte Luftwechselrate aus. Im Ergebnis liegt der in der energetischen Berechnung angesetzte Dichtheitskennwert näher an der gebauten Wirklichkeit.

Früh geplant, schnell amortisiert

„Wir möchten verhindern, dass diese doch etwas versteckte Neuerung bei RWAs erst dann auffällt, wenn das Gebäude im schlimmsten Fall beim Test durchfällt“, erklärt Oliver Solcher, der Geschäftsführer des FLiB. Daher rät der Verband allen Verantwortlichen, beim Planen von Aufzügen und Treppenräumen von Anfang an Rauch- und Wärmeabzüge vorzusehen, die nur im Bedarfsfall offen stehen. Also dann, wenn man lüften will oder sich Rauch oder Hitze entwickeln. Mit dem Einbau solcher verschließbaren RWAs stehe man nicht nur beim Luftdichtheitstest auf der sicheren Seite. „Vor allem vermeidet man die massiven Wärmeenergieverluste, die bei permanent offenen Vorrichtungen die Regel sind“, führt Solcher weiter aus. Und das macht verschließbare RWAs auch wirtschaftlich interessant: Frühzeitig eingeplant, amortisieren sie sich über die erzielte Energieeinsparung meist schon nach ein bis zwei Jahren.

Praxisgerechte Lösungen, die Fahrschachtentrauchungsöffnungen oder Lichtkuppeln etwa über Brandmeldeanlagen steuern und zugleich die Vorgaben von Landesbauordnungen sowie sämtlicher einschlägiger Normen und sonstiger  relevanter Regelwerke erfüllen, sind am Markt etabliert. Viele lassen sich auch im Bestand nachrüsten. Quelle: FLiB / pgl




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