Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


22.01.2018

GIH: Anpassungen bei BAFA-Förderung gehen nicht weit genug

Der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. hat den Einstieg in die Harmonisierung der Bundesförderprogramme begrüßt. Die Änderung der BAFA-Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) sei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehe sie noch nicht weit genug: „Der viel zu kurze Durchführungszeitraum wird zu massiven Problemen in der praktischen Umsetzung führen&ldquo

Dass Anträge in den BAFA-Förderanteilen seit Jahresbeginn ebenfalls vor Umsetzung der Maßnahme und vor Vertragsschluss mit einem Handwerker gestellt werden müssen, wertet der GIH als klaren Fortschritt. „Dies schließt die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verliert“, so Leppig. Außerdem diene die Vereinheitlichung der Förderung innerhalb des Marktanreizprogramms (MAP) der Übersichtlichkeit.

Allerdings gehen die Angleichungen dem Energieberaterverband noch nicht weit genug: „Dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen, ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, urteilt Leppig. Zum einen seien viele Handwerker derzeit voll ausgelastet und hätten Wartezeiten, zum anderen gebe es Maßnahmen die sich weder administrativ noch technisch innerhalb eines so kurzen Zeitraums bewerkstelligen ließen. Leppig: „Soll beispielsweise auf Erdwärme umgestellt werden, beträgt allein die Wartezeit auf eine Bohrgenehmigung zwei bis drei Monate. Eine Zeit, in der weder die Bohrfirma noch der Heizungsbauer einen Handstreich verrichten können.“ Der GIH erwartet daher massive Probleme bei der rechtzeitigen Umsetzung vieler Sanierungsprojekte. Zumal mit Ablauf des Bewilligungszeitraums auch alle relevant en Unterlagen vonseiten der ausführenden Handwerker bereits vollständig vorliegen müssen – ein Anspruch, der in der Praxis ebenfalls oft Schwierigkeiten bereite.

Der GIH fordert die BAFA auf, nicht nur ihre Antragsstellung, sondern auch ihren Bewilligungszeitraum an die Richtlinien der KfW anzupassen. Leppig: „Es wäre mehr als wünschenswert, dass alle Anteile des Marktanreizprogramms Fördermittelnehmern mit 36 Monaten einen Zeitraum zugestehen, der sich bewährt hat.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater