Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


08.11.2017

GIH-Stellungnahme zu den neuen Richtlinien

Mit Sorge sieht der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt gegebenen neuen Richtlinien zur Förderung der Energieberatung. „Etwas gegen seit Jahren stagnierende Zahlen bei Wohngebäuden und im Mittelstand zu unternehmen ist aller Ehren wert, die angekündigte Marktöffnung schießt jedoch übers Ziel hinaus und wirft Fragen hinsichtlich der Beratungsneutralität auf“, urteilt der Bundesvorsitzende des Energieberat

„Dass mehr Energieberatungen für das Gelingen der Energiewende unerlässlich sind steht außer Frage – allerdings funktioniert dies nur mit neutralen Experten“, so Leppig. Der Bundesvorsitzende bezweifelt, dass sich Neutralität durch eine simple Selbsterklärung aufrechterhalten lässt: „Kontrollierbare Unabhängigkeitskriterien über Bord zu werfen halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des Beratungsmarkts für Energieversorger.“

Wolle man den Beraterkreis erweitern, sei die vom GIH geforderte und nun erreichte Zulassung von Handwerksmeistern mit eigenem Betrieb hinreichend: Von den über 30.000 Experten, die den Weiterbildungskurs Gebäudeenergieberater (HWK) erfolgreich abgeschlossen haben, sind bislang nur rund 4.000 für die Förderprogramme des Bundes gelistet. „Hier lässt sich insbesondere für die Beratung von Wohnungseigentümern viel Potenzial heben. Würde nur ein Viertel der bislang ausgeschlossenen Experten jeweils zwei Beratungen pro Jahr durchführen, ließe sich die bestehende Quote nahezu verdreifachen“, rechnet Leppig vor.

Habe man hier Bauchschmerzen bezüglich der Neutralität, könne das bislang geltende Kriterium wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch eine vorhabensbezogene Unabhängigkeit ersetzt werden. Dies würde dafür sorgen, dass ein Berater anschließend nicht selbst umsetzen darf. „Sanierung und Beratung aus einer Hand mag für Verbraucher einfach und verlockend klingen. Eine unabhängige Beratung mit sachgerechten Umsetzungsvorschlägen kann sie allerdings nicht garantieren“, so Leppig. Besonders kritisch sei dies im Fall von Energieversorgungsunternehmen zu sehen, die zudem über Querfinanzierungen den Beratungsmarkt zerstören könnten.

Völlig richtig sei es hingegen aus Sicht des GIH, an der Qualität von Energieberatungen zu arbeiten und eine allgemeine staatliche Energieberater-Prüfung hin zu einem eigenen Berufsbild zu entwickeln. „Ein bundeseinheitliches Qualifikationsniveau für Energieberater und mehr Transparenz für Verbraucher sind schon lange unser Ziel“, freut sich Leppig über die ersten Schritte in diese Richtung.

Die Richtlinie über die Förderung von Energieberatung im Mittelstand und die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) wurden am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ausführliche Informationen finden Sie im Beitrag Neue Richtlinien für die geförderte Energieberatung in unserem Newsletter 23-2017 sowie im Beitrag „Mehr qualifizierte Beratung“, der im GEB 11/12-2017 erscheint und Ihnen hier bereits vorab zur Verfügung gestellt wird.

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