Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


18.06.2020

Gebäudeenergiegesetz: DENEFF warnt vor Kostenfalle

Heute will der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschließen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) kritisiert das Gesetz.

Heute will der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschließen. Die DENEFF kritisiert das Gesetz als Mogelpackung für Mieter, Häuslebauer und Klimaschutz:

Im GEG werden die seit 2016 bestehenden, bislang über mehrere Gesetze und Verordnungen verteilten Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Neu- und Bestandsbauten zusammengefasst. Entgegen Ankündigungen der Bundesregierung werden die energetischen Anforderungen dabei jedoch nur scheinbar beibehalten, moniert die DENEFF. Die Einführung einer sogenannten „Innovationsklausel“ schaffe ohne Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten. Mit der Klausel werden unter anderem die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt.

Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen.

Auch Häuslebauer sollten künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen Standards errichten, die somit deutlich hinter der etablierten Praxis beim energiesparenden Bauen zurückblieben und mit den deutschen und europäischen Klimazielen nicht kompatibel seien. Wer für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher wohnen wolle, sollte lieber über ein von der KfW attraktiv gefördertes Effizienzhaus nachdenken, das anspruchsvollere Standards als das GEG erfüllt, so der Verband.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Wirtschaftliche Lösungen für energiesparende Gebäude Made in Germany sind längst vorhanden. Doch anstatt diese voranzubringen, verabschiedet die Bundesregierung ein Gebäudeenergiegesetz von vorgestern – zulasten der Energieverbraucher.“

Hintergrund: Das GEG reguliert einen für den Klimaschutz zentralen Bereich: Gebäude verursachen, insbesondere durch die Bereitstellung von Raumwärme, rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen. Ein erster, etwas ambitionierterer GEG-Entwurf scheiterte bereits im Jahr 2017an der fehlenden Zustimmung einiger Bundesländer.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater