Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.01.2019

Genehmigte Wohnungen Januar bis November 2018

Von Januar bis November 2018 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 315 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,5 % oder 1600 Baugenehmigungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Genehmigungen galten sowohl für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden in den ersten 11 Monaten des Jahres 2018 rund 274 600 Wohnungen genehmigt. Das waren 1,3 % oder 3600 Wohnungen mehr als im Vorjahres-Zeitraum. Dieser Anstieg ist ausschließlich auf die Zunahme der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zurückzuführen (+4,5 %). Dagegen ist die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 0,5 % und für Zweifamilienhäuser um 5,2 % zurückgegangen. 

Bei den neuen Nichtwohngebäuden, die von Januar bis November 2018 genehmigt wurden, erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,3 Mio. m3 auf 204,2 Mio. m3 (+5,3 %).

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen (31111) können über die Tabellen in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater